Erwischt!

erstellt von dieDatenschützer Rhein Main — zuletzt geändert 2017-05-26T18:30:07+02:00
Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann legt Melderecht zu eigenen Wahlkampf-Zwecken großzügig aus.

Ein Frankfurter Bürger wandte sich an die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main. Sein Anliegen: Er hatte unverlangt ein Schreiben des Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann (SPD) erhalten, in dem dieser ihn zur Ehrenamtsmesse der Stadt Frankfurt einlud und ihm mitteilte: „Ich möchte mich deshalb mit Ihnen austauschen, wie Sie das Leben in unserem Frankfurt mitgestalten und wie aktiv Sie im Alter sein möchten.“

Der Bürger hat beim Bürgeramt der Stadt Frankfurt eine Auskunfts- / Übermittlungssperre gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) eintragen lassen.

Dass die Stadt Frankfurt zu Werbezwecken Auskünfte aus dem Melderegister unter Missachtung des Bundesmeldegesetzes anfordert ist leider kein bedauerlicher Einzelfall. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat bereits im Juni 2015 in einem Beitrag  auf einen vergleichbaren Fall hingewiesen. Die Vermutung ist daher begründet, dass die Leitung des Bürgeramtes der Stadt Frankfurt, der auch die Pflege des Melderegisters obliegt, einen rechtswidrigen Umgang mit Meldedaten zulässt.

Näheres zum dargestellten Sachverhalt finden Sie in einem Beitrag auf der Homepage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

<https://ddrm.de/erwischt-frankfurter-oberbuergermeister-peter-feldmann-legt-melderecht-zu-eigenen-wahlkampf-zwecken-grosszuegig-aus/>

 

dieDatenschützer Rhein Main. Pressemitteilung 24.5.2017