Europäischer Gerichtshof stoppt Abschiebung aus Österreich

Auch Deutschland muss Konsequenzen ziehen!

Eigentlich wollten heute Abend, 03.08.2021, Deutschland und Österreich gemeinsam Menschen in das Kriegsland Afghanistan abschieben – trotz der eindeutigen Aussage der afghanischen Regierung, aufgrund der sich verschlimmernden Sicherheitslage keine Abschiebungen annehmen zu wollen. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einer Eilentscheidung eine Abschiebung aus Wien nach Kabul gestoppt – und damit aktuellen Informationen nach den gesamten Flieger. Deutschland hält bislang trotzdem an der geplanten Abschiebung heute von München nach Afghanistan fest.

"Die Eilentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bezüglich des Falls aus Österreich zeigt, wie menschenrechtlich brisant eine Abschiebung nach Afghanistan und wie kritisch die Lage vor Ort ist. Deutschland darf das nicht ignorieren und muss die einzig konsequente Entscheidung treffen: Den Abschiebeflieger nach Kabul absagen und einen Abschiebungsstopp erlassen!", kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin bei PRO ASYL.

Die Entscheidung des EGMR ist eine sogenannte "Rule 39-Entscheidung", mit der der Gerichtshof in Fällen, bei denen ansonsten eine nicht wiedergutzumachende Menschenrechtsverletzung eintritt, eine einstweilige Anordnung treffen kann. Damit ist es eine Einzelfallentscheidung, allerdings geht es in der Entscheidung generell um die Sicherheitslage in Afghanistan und nicht um etwaige besondere Umstände des Einzelfalls. Die durch die Entscheidung geäußerten Zweifel an der Abschiebung sind insofern auch für Deutschland höchst relevant. Im vorliegenden Fall hat der EGMR konkret angeordnet, dass die Person nicht abgeschoben werden darf und mehrere Fragen an Österreich gestellt, insbesondere zur Bewertung der jüngeren Sicherheitslage in Afghanistan.

Mehr zu der Entscheidung des EGMR und mit Kopie der Entscheidung: https://deserteursberatung.at/index.php/2021/08/03/der-europaeische-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr-stoppt-abschiebung-nach-afghanistan/

Pressemitteilung 3.8.2021