Frankfurter Gesundheitsamt narrt Sexarbeiter/innen

erstellt von Doña Carmen e.V. — zuletzt geändert 2017-07-08T10:17:20+01:00
Mit Flyern wirbt das Frankfurter Gesundheitsamt in örtlichen Bordellen und offeriert den dort tätigen Sexarbeiter/innen Termine für die nunmehr obligatorische Gesundheitsberatung gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz.

„Termine nach Vereinbarung“ heißt es dort unter Angabe einer amtlichen Telefonnummer bzw. einer Email-Adresse. Offensichtlich will die Behörde durch ihre Aktivität dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2017 Rechnung tragen.

Der Aktivismus des Gesundheitsamtes ist jedoch völlig fehl am Platz, solange überhaupt nicht geklärt ist, wann Sexarbeiter/innen ihre zukünftig obligatorische Zwangs-Anmeldung gemäß § 3 ProstSchG vornehmen können. Die darin normierte Zwangs-Anmeldung ist für Sexarbeiter/innen nämlich nur möglich mit einer „innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung“ (§ 4 Abs. 3 ProstSchG).

Weder existiert in Hessen bislang eine rechtskräftige Durchführungsverordnung zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, noch gibt es in hessischen Kommunen aufgrund des allgemeinen Chaos bei der Umsetzung dieses Gesetzes bislang und absehbar Möglichkeiten für eine rechtlich geregelte Zwangs-Anmeldung bei Ordnungsbehörden.

Wer daher den in Hessen tätigen Sexarbeiter/innen zum jetzigen Zeitpunkt eine Zwangs-Gesundheitsberatung offeriert, ohne dass die sonstigen Umstände der Prostituierten-Anmeldung geklärt sind, handelt verantwortungslos. Denn er verschweigt den Betroffenen, dass sie diese Beratung mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weiteres Mal absolvieren müssen, um ihrer Tätigkeit legal nachgehen zu können.

Die Umstände des Inkrafttretens des Prostituiertenschutzgesetzes in Hessen bestätigen die von Doña Carmen vorgetragenen Befürchtungen, dass Sexarbeiter/innen unter diesem Gesetz mehr und mehr der Behörden-Willkür ausgeliefert werden. Wenn hessische Gesundheitsbehörden bei Sexarbeiter/innen noch mehr Porzellan zerschlagen und Vertrauen verspielen wollen, müssen sie nur so weiter machen. Wenn etwa die Wiesbadener Gesundheitsbehörde für die gesundheitliche Zwangsberatung von Sexarbeiter/innen happige 32 Euro verlangt, darf sich niemand wundern, wenn die Frauen in die Illegalität gehen.

Wegen der mit dem Prostituiertenschutzgesetz einhergehenden massiven Grundrechtseinschränkungen von Sexarbeiter/innen fordert Doña Carmen e.V. die zuständigen hessischen Behörden auf, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die anhängige Klage gegen das Gesetz abzuwarten und keine weiteren Schritte einer Umsetzung des Gesetzes vorzunehmen.

 

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