Frankfurter GRÜNE jetzt auch für ein Boarding House?

erstellt von DIE LINKE. Fraktion im Römer — zuletzt geändert 2021-02-26T18:39:46+01:00
Seit 2016 fordert die Fraktion DIE LINKE. im Römer in Anträgen immer wieder eine temporäre Unterkunft (Boardinghaus) für mobile Arbeitnehmer*innen aus der EU, die zwar nach Frankfurt kommen und dort arbeiten dürfen, aber keinerlei Anspruch auf irgendwelche Unterstützung haben.

Die Anträge wurden im Stadtparlament immer wieder von der Koalition aus CDU, SPD und Grünen abgelehnt.

„Das habe ich jetzt wirklich mit großem Interesse und auch überrascht gelesen: Nachdem wir 2016 das Thema mit einem Antrag das erste Mal in die Stadtverordnetenversammlung getragen haben, haben noch keine 5 Jahre später die Grünen endlich den Schneid gefunden, das auch zu unterstützen“, kommentiert Dominike Pauli ein Interview mit Spitzenkandidat*innen der Grünen für die Kommunalwahl in Frankfurt.

Diese haben in einem Interview erklärt, dass auch sie „für Menschen, die auf der Straße leben und keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, ein Boardinghaus als vorübergehende Unterkunft schaffen“ wollen.

„Im Klartext heißt das, dass GRÜNE für eine soziale Maßnahme, die verhindern würde, dass Menschen in der reichen Stadt Frankfurt in Obdachlosigkeit leben müssen, 5 Jahre brauchen um auch dafür zu sein“, so Pauli.

Aber Pauli bleibt skeptisch. „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube“ hat schon Goethe gesagt. Und ich fürchte, dass es sich hier nur um die üblichen Wahlkampfversprechen handelt. Nach der Wahl gibt es dann vielleicht wieder einen Koalitionspartner hinter dem man sich verstecken kann um nicht Wort halten zu müssen.

Die LINKE. würde es sehr begrüßen, wenn sich in der neuen Wahlperiode eine Mehrheit für ein Boardinhaus fände und damit die Stadt  einen richtigen Schritt in einen humanitären Umgang mit diesen Obdachlosen ginge. An der LINKEN würde diese Mehrheit nicht scheitern“, so Pauli abschließend.

DIE LINKE. Fraktion im Römer, Frankfurt am Main, 26. Februar 2021

Konzeptvorschlag der LINKEN vom 1. Juni 2018

Kommunale Unterkunft „Boardinghouse“ für europäische WanderarbeiterInnen, die keinen dauerhaften Aufenthalt nehmen, keine regelmäßigen Transferleistungen beziehen und nicht anspruchsberechtigt sind

Wie soll das Konzept aussehen?

Die Stadt stellt ein Haus zur Verfügung

- Ca. 15 bis 20 Zimmer, getrennt für Männer und Frauen

- gemeinschaftliche Sanitärräume, jeweils für Frauen und Männer,

- Gemeinsame Kochgelegenheit

- Gemeinschaftsraum

- W-LAN Anschluss für Heimatkontakte und Arbeitsbeschaffung

  • Die Unterkunft gewährleistet ein Unterkommen einfachster Art, das Schutz vor den Unbilden der Witterung bietet sowie Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse und den zum täglichen Leben unentbehrlichen Hausrat lässt.
  • Die Nutzungsgebühren haben sich an den geringen Mitteln der BewohnerInnen zu orientieren.
  • Die Reinigung der Allgemeinflächen wird übernommen, die Zimmer und Küche sind selbst zu reinigen.
  • Einmal in der Woche ist ein Hausmeister vor Ort, der kleinere Reparaturen vornimmt und die Einhaltung der Hausordnung überprüft.
  • Sozialverbände und andere Institutionen könnten mobile Beratung anbieten
  • Zu begrüßen wäre, wenn 1x in der Woche die Agentur für Arbeit Arbeitsvermittlung im Gemeinschaftsraum anbieten würde.
  • Das Boardinghouse würde den BewohnerInnen die Möglichkeit bieten, eine Meldeadresse für den postalischen Austausch mit Behörden und Arbeitgebern zu haben. Und für die Stadt die Erreichbarkeit der Bewohner sicher zu stellen.
  • Das Angebot eines Boardinghouses für WanderarbeiterInnen beinhaltet ausdrücklich nicht:

• Integrationsfördernde Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprachkurse, pädagogische oder sozialarbeiterische Unterstützung, Fördermaßahmen zur Arbeitsmarktintegration etc.

• Das Angebot ist nicht angelegt zur Förderung des dauerhaften Verbleibens in Frankfurt oder des Familiennachzugs.

  • Eine eventuelle Ausweitung des Konzeptes in dieser Hinsicht bleibt im Benehmen der zuständigen Behörden und Sozialverbände.
  • Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Unterkunft, die Kapazitäten entscheiden.
  • Die Unterbringung soll zeitlich befristet sein. Es entsteht kein Mietverhältnis.
  • Insbesondere ist es den Benutzern untersagt:

• Die ihnen zugewiesenen Räume mit anderen Benutzern ohne vorherige, jederzeit widerrufliche schriftliche Genehmigung der Stadt bzw. ihres Beauftragten zu tauschen oder Dritten zum Gebrauch zu überlassen

• Altmaterial oder leicht entzündliches Material jeglicher Art in den Unterkunfts- oder Nebenräumen zu lagern

  • Der Zutritt zum Boardinghouse geschieht per Scheckkarte. Die Weitergabe der Scheckkarte ist untersagt; Zuwiderhandlung führt zu Hausverbot und Verweigerung der erneuten Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Die Aufnahme und die Entrichtung der Gebühr geschieht durch die Stadt Frankfurt bzw. ihren Beauftragen
  • Frankfurt könnte mit diesem Konzept ein Beispiel sein: für einen humanitären Umgang mit Menschen, die sich ein ganz kleines Stück eines Europas der offenen Grenzen sichern wollen. Frankfurt könnte mit diesem Modellprojekt einen neuen „Frankfurter Weg“ zeigen für eine pragmatische, an den tatsächlichen Begleiterscheinungen und Erfordernissen eines offenen Arbeitsmarktes orientierte Lösung sozialer Problemlagen.