Fraport muss Lohnausfall während Corona begleichen: Vergleich vor Gericht erzielt.

erstellt von Hochschulgewerkschaft unter_bau — zuletzt geändert 2021-12-02T17:17:43+02:00
Am 02. Dezember 2021 fand vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ein Gerichtstermin gegen die Fraport AG statt.

Im März 2020 stellte die Fraport AG die bei ihr angestellten Studierenden arbeits- und einkommenslos, ohne ordentliche Kündigungen auszusprechen.

Im Mai diesen Jahres klagte eine studentische Aushilfe darauf, ihren dadurch ausgefallenen Lohn ersetzt zu bekommen. Hintergründe dazu finden sich hier:
1. https://unterbau.org/2021/04/30/studentische_aushilfen_bei_fraport_ohne_einkommen/
2. https://unterbau.org/2021/05/12/pressemitteilung-wenn-die-fraport-ag-das-einkommen-streicht/

Nachdem der Gütetermin im Mai scheiterte, kam es nun vor Gericht zu einem Vergleich über 4.500 €. Die Hochschulgewerkschaft unter_bau, die die Auseinandersetzung begleitete, begrüßt das Urteil. Hier wurde ein Unternehmen in die Pflicht genommen, sich an den sozialen und ökonomischen Risiken zu beteiligen, die Angestellte in der Corona-Krise allzu oft alleine tragen müssen.

Pressemitteilung 2.12.2021