Ganztagsbetreuung in Gefahr

erstellt von iaf — zuletzt geändert 2020-11-24T23:27:51+02:00
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter – Rechtsanspruch sollte endlich umgesetzt werden

Am 18.11.2020 hat der Bundestag den Ländern 3,5 Milliarden Euro sowie weitere Sonderzahlungen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen die finanzielle Grundlage bilden, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu ermöglichen. Die Umsetzung sieht eine Vereinbarung mit allen 16 Bundesländern vor, wie die Umsetzung eines Gesetzes für den Rechtsanspruch gestaltet werden soll.

Bislang wurden mit 15 Bundesländern entsprechende Vereinbarungen getroffen. Lediglich Baden-Württemberg sperrt sich. Vereinbarungen sind aufgrund der Bildungshoheit der Länder notwendig und sie sind sinnvoll, um eine vergleichbare Qualität der Ganztagsangebote sicher zu stellen.

“Dieser Rechtsanspruch ist ein riesiger Fortschritt. Ganztagsangebote unterstützen die Ausübung bzw. Ausweitung der Erwerbstätigkeit der Eltern. „Ganztagsbetreuung“ in Form von Ganztagsschulen oder der Kombination aus Schule und Hort ist für Kinder ein wichtiger Lern- und Lebensort neben der Familie. Hier können sie Freunde und Gleichaltrige treffen. Hier können sie interkulturelles Zusammenleben einüben und interkulturelle Kompetenzen erwerben. Auch die Eltern. Das bedeutet sie lernen gegenseitigen Respekt, eine Wertschätzung der Mehrsprachigkeit. Sie sensibilisieren sich in Bezug auf Diskriminierung und Ausgrenzung,“ so Hiltrud Stöcker-Zafari.

Eltern haben zwar je nach Familienform, je nach erzieherischen Vorstellungen und je nach Erwerbssituation vielfältige Ansprüche an die Ganztagsbetreuung – einig sind sich alle Beteiligten jedoch über eine gute Qualität der Betreuung und einer damit einhergehenden Vergleichbarkeit der Angebote. Dies wurde in den Gesprächen der zuständigen Ministerien BMFSFJ und BMBF mit Familienverbänden und Interessenvertretungen immer wieder formuliert.

Hiltrud Stöcker-Zafari: „Es wäre eine Katastrophe, wenn das Gesetzesvorhaben aufgrund hegemonialer Interessen eines Bundeslandes scheitern könnte. Eine enorm wichtige familienpolitische Entscheidung kann dann nicht umgesetzt werden. Wir appellieren an die Akteur:innen und Entscheidungsträger:innen, sich dafür einzusetzen, dass Baden-Württemberg einlenkt.“

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Pressemitteilung, 24.11.2020