Geflüchtete kranke Menschen vor Abschiebung schützen

erstellt von IPPNW — zuletzt geändert 2016-10-28T10:50:38+02:00
Empfehlungen für heilberuflich Tätige in Abschiebesituationen

Anlässlich der kontinuierlichen Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts hat die Ärzteorganisation IPPNW eine Handreichung veröffentlicht, die Hilfe bietet, um bedürftige Geflüchtete zu schützen. Abschiebungen in Deutschland sind wieder trauriger Alltag für viele Geflüchtete aus so genannten sicheren Herkunftsländern. Aufgrund der verschärften Gesetzgebung im Asylpaket I und II werden heilberuflich Tätige zunehmend mit Abschiebungen kranker Flüchtlinge konfrontiert.

Viele Ärztinnen und Ärzte, Schwestern, Pfleger und TherapeutInnen geraten in einen schwierigen Konflikt, wenn sie sich zwischen Patientenwohl und vermeintlicher Staatsräson entscheiden sollen. Es besteht große Unsicherheit und Hilflosigkeit, sich in einer solchen Situation adäquat zu verhalten.

In dem Leitfaden empfiehlt die IPPNW beim Erstkontakt mit Geflüchteten eine ausführliche Anamnese und eine gründliche körperliche Untersuchung. Die Anamnese müsse auch den Aufenthaltsstatus betreffen.

Die verschlüsselte Diagnose der Erkrankung, die eingeleitete Therapie sowie der Verlauf sollten ebenfalls dokumentiert werden. Wichtig seien Kooperationen mit unterschiedlichen AkteurInnen wie Fachanwältinnen und lokalen Flüchtlingsorganisationen. „Ein funktionierendes Netzwerk ist im Fall einer drohenden Abschiebung von erkrankten MigrantInnen unabdingbar“, heißt es in den Empfehlungen.

Ärztinnen und Ärzte sollten Geflüchtete zudem nach bestem Wissen und Gewissen behandeln und schützen. Bedeutend sei in einer drohenden Abschiebesituation nicht nur der aktuelle Gesundheitszustand, sondern auch die Prognose der Erkrankung. Aufgrund der Verschärfung des Asylrechtes sei eine Dokumentation der Krankengeschichte von großer Bedeutung.

In Deutschland werden kranke Geflüchtete abgeschoben – zum Beispiel in Oberbayern. Im Sommer wurde eine fünfköpfige Familie in den Kosovo ausgeflogen. Eine Fachärztin für Psychiatrie am Gesundheitsamt Ingolstadt hatte der 32-jährigen Mutter eine „schwere depressive Verstimmung mit suizidalen Gedanken“ attestiert. Eine Rückführung sei „aus amtsärztlicher Sicht nicht verantwortbar“, heißt es in einem zwei Wochen vor der Abschiebung erstellten Gutachten der Psychiaterin. Die Abschiebung wurde trotzdem durchgeführt. Dies stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar.

Der Arbeitskreis Flüchtlinge /Asyl der IPPNW hat sich zum Ziel gesetzt, gefährdete Flüchtlinge zu schützen.

 

Die Handreichung des Arbeitskreises Flüchtlinge / Asyl der IPPNW finden Sie unter

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/IPPNW-Empfehlung_Abschiebung.pdf

https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/IPPNW-Empfehlung_Abschiebung.pdf

IPPNW PRESSEMITTEILUNG, 20.10.2016