Geflüchteten Kindern und Jugendlichen dürfen ihre Grundrechte nicht verwehrt werden

erstellt von Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. — zuletzt geändert 2016-06-23T17:45:47+02:00
Mehr als 300 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge verweilen seit Monaten vor verschlossenen Grenzen – obwohl sie ein Anrecht auf Schutz haben.Der vermeintliche Grund ihres Wartens: Diese Kinder hätten kein Schutzgesuch gestellt. Doch ein solches Gesuch zu stellen ist für sie häufig unmöglich, da sie keinen Vormund oder Übersetzer haben, der sie bei der Formulierung unterstützen könnte[1].

Dieser bürokratische Zynismus ist unter anderem Grund dafür, dass diese Kinder in den Menschenmengen und Statistiken der großen Organisationen und Ämter untergehen.

Viele sind sowohl physisch als auch psychisch traumatisiert – durch Dinge, die sie in ihrer Heimat erlebt und zurückgelassen haben und durch das, was sie auf ihrer Reise hierher durchleben mussten. Viele sind durch den Verlust ihrer Angehörigen auf der Reise zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geworden. Andere werden von ihren Familien auch vorgeschickt, um diese dann nachzuholen. Ungeachtet der Hintergründe, dürfen diese Kinder nicht vor den Grenzen ihrem Schicksal überlassen werden[2].

Sie haben ein Recht auf angemessene medizinische Versorgung, Ausbildung sowie Integration und Sicherheit.

Die bvmd ruft die Regierung deshalb dazu auf die Kinder und Jugendlichen in der Umsetzung ihrer Rechte nach der UN Kinderrechtskonvention zu unterstützen.

Sie schließt sich der Forderung des Bundesfachverbands unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge an: “Hierfür müssen die Aufnahmestrukturen in Deutschland entsprechend der Kinderschutzmaßgaben und Teilhaberechte von Flüchtlingskindern gestaltet werden“ [3] und eine zügige Integration in das Bildungssystem muss gewährleistet werden.

Dazu braucht es einer bundesweiten Lösung und die Politik muss ihre Verantwortung wahrnehmen, sodass die Jugendämter ihren Aufgaben nachkommen können.

Konkret fordert die bvmd:

1) Entsprechend den Vorgaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die sofortige Bestellung eines Vormunds bei Verdacht auf minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sowie eine zügige Inobhutnahme durch die zuständigen Jugendämter zur Durchführung des Erstscreenings.

2) Die Möglichkeit einer Familienzusammenführung bei Verwandten und Angehörigen im Inland zu berücksichtigen. So kann verhindert werden, dass die jungen Flüchtlinge sich selbständig auf die Suche nach Angehörigen Europäische Integration begeben müssen und die Zahl der bundesweit vermissten Flüchtlingskinder in die Höhe treiben.

3) Die Deutsche Akademie für Kinder-und Jugendmedizin auf, die bvmd in ihrem Appel zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass an jeder Aufnahmeeinrichtung ein geschulter Kinderarzt sowie ein Kinder- und Jugendtherapeut fester Bestandteil des versorgenden Ärzte-Teams ist.

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni betont die bvmd: Kinder sollten ihr Grundrecht auf eine bessere Zukunft und auf eine Perspektive erfüllt sehen dürfen.

“Wir plädieren, dafür zu sorgen, dass die Kinder ihr Leben ohne Angst und in Selbstbestimmung führen dürfen, anstatt sie an den Grenzen Kriminalität, Ausbeutung und Prostitution zu überlassen”, so Dina Tadros, Bundeskoordinatorin der AG Medizin und Menschenrechte der bvmd.

Quellen:

[1] ZEIT ONLINE, 30.04.2016: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016- 04/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge-zurueckgewiesen

[2] Richtlinien der United Nations High Commission for Refugees (UNHCR): http://www.unhcr.org/en-us/publications/legal/3d4f91cf4/guidelines-policies-procedures- dealing-unaccompanied-children-seeking-asylum.html

[3] Pressemitteilung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 26.02.2016: http://www.b-umf.de/images/PM_Asylpaket_II.pdf

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.

Pressemitteilung zum Weltflüchtlingstag, Berlin, 20.06.2016