Große Koalition einig: Totalüberwachung und Entmündigung von Sexarbeiter/innen

erstellt von dona carmen — zuletzt geändert 2016-02-09T12:07:39+01:00
Die heutige Einigung der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD auf ein so genanntes „Prostituiertenschutzgesetz“ entwertet alle bisherigen Schritte in Richtung einer rechtlichen Anerkennung von Prostitution und macht sie mit einem Schlag zunichte. Gesundheitliche Zwangsberatung, Zwangsregistrierung und Zwangsouting durch Meldepflicht, Einschränkung der Berufsfreiheit durch örtlich/regionale Begrenzung von Sexarbeit per Gesetz, Stigmatisierung durch Hurenpass, Entmündigung durch Kondomzwang, patriachale Kontrolle von Frauen durch Prostitutionsstätten-Betreiber – all das bedeutet eine komplette Rechtlosstellung von Sexarbeit. Es ist das genaue Gegenteil von „Schutz“.

Das zentrale Element dieser „Reform“, die Einführung einer „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“ geht einher mit einer Kontrolle der Betreiber durch „Landespolizeibehörden“. Die Verpflichtung der Bordellbetreiber zur Weiterleitung personenbezogener Daten von Sexarbeiter/innen sichert den permanenten Informationsfluss an Polizei- und Ordnungsbehörden. Die Krönung sind jederzeitige, anlasslose Polizeikontrollen sämtlicher „Orte, an denen der Prostitution nachgegangen wird“. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird damit - exklusiv für Sexarbeiter/innen - außer Kraft gesetzt.

Das Prostituiertenschutzgesetz legalisiert eine polizeiliche Überwachung des gesamten Prostitutionsgewerbes, wie sie zuletzt im deutschen Kaiserreich bestand.

Was für den von CDU/CSU und SPD verwalteten Überwachungsstaat ein Segen ist, wird sich als Fluch für alle Sexarbeiter/innen erweisen. Bereits bei zwei (!) gemeinsam arbeitenden Sexarbeiter/innen greift die „Erlaubnispflicht“ mit mehr als 30 Pflichten für „Betreiber/innen“ und über 20 Verpflichtungen für Sexarbeiter/innen. Wer mit saftigen Bußgeldern bis in den 5-stelligen Euro-Bereich für die Einhaltung dieses Gesetzes sorgen will, zeigt deutlich, dass er von den angeblich segensreichen Wirkungen des Gesetzes selbst nicht überzeugt ist.

Unausweichliche Folge des Gesetzes wird ein Abtauchen in die Illegalität sein. Für die damit verbundene Absenkung der Hygienestandards, die Zunahme persönlicher Gefährdung sowie die Unerreichbarkeit mit Hilfsangeboten tragen Frau Schwesig (SPD) und die Bundesregierung die alleinige Verantwortung. Angesichts dessen von einer Stärkung der Rechte und des Schutzes von Sexarbeiter/innen zu sprechen, ist blanker Zynismus.

Doña Carmen e.V. fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, einem solch durch und durch frauenfeindlichen Gesetz, dass die legitime Forderung nach rechtlicher Gleichbehandlung von Prostitution mit Füßen tritt und zentrale Grundrechte vor allem von Frauen außer Kraft setzt, ihre Zustimmung zu verweigern.

Sollte das Gesetz in dieser Form den Bundestag passieren, wird Doña Carmen dagegen eine Verfassungsklage auf den Weg bringen.

Das „Prostituiertenschutzgesetz“ muss weg!

Pressemitteilung Dona Carmen e.V., 4.2.2016

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