„Jetzt schlägt’s 13“

erstellt von IG Metall Frankfurt — zuletzt geändert 2016-08-31T18:33:30+02:00
Verkaufsverhandlungen von Zumtobel abgebrochen Zumtobel will Werk in Usingen schließen.

Am gestrigen Dienstag wurden die Beschäftigten des Leuchtenherstellers Zumtobel in einer kurzen Mitarbeiterversammlung um 14.45 Uhr, zu der erst eine halbe Stunde vorher eingeladen wurde, über den Abbruch der Verkaufsverhandlungen mit dem möglichen Übernehmer des Werks in Usingen informiert. Die Beschäftigten traf diese Mitteilung wie ein Keulenschlag, da alle Zwischeninformationen vorher die Hoffnung genährt hatten, dass mit dem Verkauf eine Fortführung der Produktion in Usingen und damit die Erhaltung der Arbeitsplätze gelingen könnte.

In ihrer Information an die Beschäftigten erweckt die Geschäftsführung den Eindruck, als wenn jetzt über mögliche Alternativen verhandelt werden könnte, aber allen Beteiligten ist klar, dass die Geschäftsführung jetzt nur noch – wie auch schon ursprünglich von ihr beabsichtigt – das Ziel der Schließung des Betriebs verfolgt.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass Zumtobel nicht mit dem ernsthaften Willen zu einer Einigung mit dem Käufer verhandelt hat.

Michael Erhardt, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Frankfurt: „Dass die Familie Zumtobel zulässt, dass die Menschen, die Jahrzehnte für ihr Unternehmen gearbeitet haben, so behandelt werden, ist zutiefst unmoralisch.

Die Gründe für den Abbruch der Verhandlungen sind vorgeschoben. Zumtobel wittert unliebsame Konkurrenz. Deshalb wird die Alternative Schließung auf Kosten der Belegschaft favorisiert. Das ist die einzig mögliche Erklärung.“

Gaby Sandberg, Betriebsratsvorsitzende Zumtobel Lighting GmbH Usingen: „Es ist unglaublich, wie mit uns umgegangen wird. Es drängt sich der Eindruck auf, dass den Verkaufsverhandlungen von der Geschäftsführung nur zugestimmt wurde, um noch wichtige Aufträge abzuarbeiten. Wir können nur sagen: Ihr wollt Streit – wir sind bereit.“ Besonders unverfroren ist, dass Zumtobel in der Information an die Beschäftigten den Eindruck erweckt, dass es Sorge um die rechtliche Absicherung eines Sozialplan beim Erwerber sei, die zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen beigetragen hätte.

Tatsächlich ist ein Sozialplan mit Abfindungsregelungen in den ersten vier Jahren nach Gründung eines Unternehmens gemäß § 112a Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen.

Es ist aber in vielen Unternehmen gängige Praxis, diese rechtliche Lücke durch eine entsprechende Zusicherung für die Beschäftigten zu schließen.

Für die Beschäftigten ist klar, dass es jetzt darum geht, die Schließung für Zumtobel so teuer wie möglich zu machen.

Wenn Zumtobel die Konfrontation will, sollen sie sie haben.

IG Metall Geschäftsstelle Frankfurt am Main, 31. August 2016,