Kaltes Parteiverbot der DKP - Aufruf zu Solidarität

erstellt von DKP Frankfurt — zuletzt geändert 2021-07-18T09:17:45+01:00
Es wurde vermeldet, dass der Bundeswahlleiter der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) den Antritt zur Bundestagswahl verwehren bzw. ihr den Status als politische Partei aberkennen will. Als Begründung dient die verspätete Abgabe von Rechenschaftsberichten.

Der formelle Vorwurf des Bundeswahlleiters zielt auf die verspätete Abgabe der Rechenschaftsberichte der DKP an den Deutschen Bundestag. Das ist ein Vorwand. Nach diesen Bestimmungen verliert eine Vereinigung ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie ihrer Pflicht zur Rechenschaftslegung sechs Jahre nicht nachkommt.

Die DKP hat den Rechenschaftsbericht 2017 eingereicht, bereitet den 2018er Bericht gerade vor und wird ihn bis Ende des Monats testieren lassen. Es gibt also keinerlei Veranlassung für den Entzug des Parteienstatus. Die DKP wird daher innerhalb der vom Wahlleiter gesetzten, extrem kurzen Frist von 4 Tagen (!) Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Die Rechenschaftspflicht für Parteien ist buchhalterisch sehr aufwändig, da nicht nur die zentralen Finanzen, sondern auch die Daten von mehr als 80 Kreis-, Landes- und Bezirksorganisationen zu einem Gesamtbericht zusammengefasst werden müssen. Das Regelwerk ist komplexer und komplizierter, als beispielsweise die Buchführungsrichtlinien für Personen- oder Kapitalgesellschaften (GmbH etc.). Für eine kleine Partei mit sehr geringen hauptamtlichen Kapazitäten ist das eine hohe Hürde. Unsere ehrenamtlichen Kassiererinnen und Kassierer leisten eine hervorragende Arbeit, die allerdings nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie erschwert wurde.

Eine zeitnahe Erstellung der Rechenschaftsberichte war nicht möglich, da hierfür die Buchhaltungsunterlagen aller DKP-Gliederungen in der zentralen Buchhaltung des Parteivorstandes vorliegen müssen. Sie müssen arbeitsintensiv buchhalterisch abgestimmt und in einem Buchhaltungsprogramm verarbeitet werden. Aufgrund der dezentralen Finanzstrukturen unserer Partei ist dies in der eigentlichen Frist von 9 Monaten (mit Fristverlängerung 12 Monate) kaum möglich. Seit Jahrzehnten wird eine verzögerte Abgabe durch die Behörden toleriert, zumal die DKP keinerlei staatliche Zuschüsse erhält. Es gab keine Mahnungen oder Fristsetzungen durch die Behörden.

Bereits am 27. April 2020 haben wir unsere Beteiligung an der Bundestagswahl 2021 formell beim Wahlleiter angezeigt, der uns den Eingang des Schreibens am 12. Mai 2020 mit folgendem Hinweis bestätigt hat: „Die Prüfung Ihrer Anzeige hat ergeben, dass die formellen Anforderungen nach § 18, 2 BWG erfüllt werden.“ Danach wurden tausende von Unterstützungsunterschriften gesammelt und bei den Landeswahlämtern eingereicht.

Die DKP kandidierte zur letzten Bundestagswahlen, zu den Wahlen zum EU-Parlament und zu zahlreichen Kommunal- und Landtagswahlen. Sie hat bewiesen, dass sie alle Kriterien des Parteiengesetzes erfüllt. Wenn der Bundeswahlleiter jetzt, 2 Minuten vor 12, Fristverletzungen bei der Abgabe von Rechenschaftsberichten aus dem Hut zaubert, zeigt dies die politische Motivation seiner Entscheidung.

Denn hier liegt der eigentliche Grund. Die DKP soll mundtot gemacht werden. Die DKP steht konsequent gegen die Kriegspolitik aller bisherigen und zukünftigen Bundesregierungen, gegen die Kriegstreiber der NATO, gegen die rassistische Hetze gegen Russland und China. Die DKP unterstützt – wenn auch mit bescheidenen Mitteln, aber doch tatkräftig – vielerorts ArbeiterInnen, die für ihre Rechte oder für höhere Löhne kämpfen, wir unterstützen den Kampf der Krankenhausbelegschaften für mehr Personal, die Kolleginnen und Kollegen bei Amazon und viele andere.

Viele Genossinnen und Genossen der DKP sind bekannte Gesichter in den Gewerkschaften, in Friedensinitiativen, in antifaschistischen Bündnissen etc. Deshalb ist die DKP diesem Staat ein Dorn im Auge. Doch es geht längst nicht nur um die DKP.

Nach der Kampagne gegen die VVN-BdA durch die Finanzämter, nach dem Angriff des Verfassungsschutzes auf die Tageszeitung jungeWelt, nach der Verbotsdrohung gegen die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe folgt jetzt der Versuch eines kalten Parteiverbots gegen uns, die DKP, durch den Bundeswahlleiter. Wenn die Regierungspartei CDU in dutzende Korruptionsskandale verwickelt ist und diverse Politikerinnen und Politiker der großen Parteien - auch nach den Fristen - enorme Summen als Nebeneinkünfte nachmelden, die sie vorher "vergessen" hatten anzumelden, dann passiert nichts. Niemand würde auch nur auf die Idee kommen, dass Annalena Baerbock jetzt nicht mehr kandidieren darf oder die CDU nicht mehr auf dem Wahlzettel stehen dürfte.

Wir rufen euch auf jetzt zu wiederholen, was uns gemeinsam bei der VVN bereits gelang, was bei der jungenWelt aktuell ebenfalls funktioniert und was auch wir jetzt benötigen: Eine Welle der Solidarität, die uns siegen hilft! Solche Auseinandersetzungen gewinnt man nicht in erster Linie juristisch, sondern politisch! Informiert Freundinnen und Bekannte, Kollegen und alle anderen Demokraten, helft ihnen diese Entscheidung richtig in die allgemeine politische Rechtsentwicklung einzuordnen und schafft Solidarität!

Als erster Schritt wäre es für uns von hoher Bedeutung, wenn Organisationen, aber auch einzelne Personen öffentlich ihre Solidarität erklären würden. Das würde Aufmerksamkeit schaffen und zeigen, dass es viele gibt, die diesen Angriff auf unser demokratisches Recht, uns in einer - auch in einer kommunistischen - Partei zu organisieren und zu Wahlen anzutreten zurückweisen.

Bitte schickt uns kurze Statements (am besten mit Bild) an info@dkp-frankfurt.de und veröffentlicht sie selbst über eure Kanäle.
Solidarität ist eine Waffe! Nutzen wir sie!

Pressemitteilung 17.07.2021