Kriminalstatistik contra Prostituiertenschutzgesetz

Die renommierte ‚Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform‘(Journal of Criminology and Penal Reform) hat in Heft 4 / 2021 (Band 104) unter dem Titel „Das Prostituiertenschutzgesetz im Lichte der Kriminalitätsstatistik – Vom Inkrafttreten des ProstSchG bis zur Covid-19-Krise“ eine kritische Auseinandersetzung mit dem Prostituiertenschutzgesetz und dessen Fürsprecher*innen im BKA veröffentlicht. (vgl. https://doi.org/10.1515/mks-2021-0144)

Autoren*innen dieses materialreichen Artikels sind neben Professorin Dr. Ina Hunecke, hauptamtliche Dozentin an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Fachbereich Polizei, in Altenholz / Schleswig-Holstein, die Vorstandsmitglieder von Doña Carmen e.V., Juanita Henning und Gerhard Walentowitz.

 Im Abstract des Peer-Review-Artikels heißt es:

„Mit dem 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz und der damit einhergehenden Ausweitung behördlicher Aufsichtsinstrumente verband sich ausdrücklich die Erwartung einer höheren Aufdeckung von Kriminalität im Prostitutionsgewerbe. Vor diesem Hintergrund geht die vorliegende Untersuchung der Frage nach, ob und in welchem Maße sich die registrierte Kriminalitätsentwicklung im Prostitutionsgewerbe vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes unterscheidet.

Ausgehend von Daten des Statistischen Bundesamts, darauf basierender Berechnungen sowie viel-fältiger Hinweise auf intensivierte Vor-Ort-Kontrollen wird zunächst das Ausmaß zunehmender Kontrolle und Überwachung im Prostitutions-gewerbe dokumentiert. Im Anschluss daran werden aktuelle Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, der Verurteilten-Statistik sowie der Statistik zur Organisierten Kriminalität daraufhin überprüft, ob sie die Erwartung einer vermehrten Zahl aufgedeckter Fälle und Opfer von Rotlicht-Kriminalität bestätigen.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist, dass sich vielmehr die seit zwei Jahrzehnten festzustellende Rückläufigkeit registrierter Rotlicht-Kriminalität auch nach Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes fortsetzt. Die Sinnhaftigkeit der mit diesem Gesetz eingeleiteten repressiven Reglementierung von Prostitution erscheint daher fragwürdig.“

Die mit dem ProstSchG neu eingeführten Kontrollmechanismen als auch die Ausweitung prostitutionsbezogener Strafrechtsbestimmungen (§ 232a ‚Zwangsprostitution‘) haben nicht zu mehr aufgedeckten Straftaten ion disem Bereich geführt, wie die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik belegen.

Da der Artikel zurzeit online nicht kostenlos zur Verfügung steht, können sich Interessierte zwecks Information bei Bedarf an Doña Carmen e.V. wenden.

Doña Carmen e.V., 13. Dezember 2021