Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße

erstellt von Die Linke. im OB 3 — zuletzt geändert 2022-07-19T18:56:32+01:00
Hessen hat mit der Lärmaktionsplanung zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren Auslösewerte festgelegt, die bestimmen, wann Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden sollen. Diese liegen bei 65 dB tagsüber und bei 55 dB nachts.

Aus der Lärmaktionskarte (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de) ist zu entnehmen, dass die Immissionswerte auf der Eschersheimer Landstraße durchweg über 70 dB liegen.

DIE LINKE im OBR3 stellte deswegen den Antrag bei der letzten Ortsbeiratssitzung, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Dornbusch auf 30 km/h abzusenken.„Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt.", so Martina van Holst, Fraktionssprecherin der LINKEN im OBR 3.

Weiter erläutert sie: „Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan aber spätestens dann, wenn die Immissionswerte in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts liegen, was auf der Eschersheimer Landstraße im genannten Bereich durchweg der Fall ist."

Pressemitteilung 19.07.2022