Menschenrecht auf Gesundheit wird Geflüchteten verweigert

erstellt von IPPNW — zuletzt geändert 2020-12-19T19:34:57+01:00
Die Jury des Menschenrechtstribunals hat die Bundesregierung sowie die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in ihrer gestrigen Urteilsverkündigung aufgefordert, jedem Menschen in Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewähren!

Die Anhörung mit Zeug*innen, die ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen vom 23.-25. Oktober 2020 in Berlin durchgeführt hat, habe gezeigt, wie das Menschenrecht auf Gesundheit Geflüchteten und migrierten Menschen in Deutschland und der EU regelmäßig verweigert werde.

Der Jury wurden zahlreiche Beispiele präsentiert, die die inhumanen Bedingungen beschreiben, unter denen Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete in ganz Europa leben müssen. So seien die Menschen nicht nur auf den griechischen Inseln unter unmenschlichen Bedingungen untergebracht, sondern auch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen und gezwungen, in Massenunterkünften zu leben – mit gravierenden Folgen für die physische und psychische Gesundheit. Dies gelte insbesondere für Kinder, Frauen, Menschen mit Behinderungen und andere vulnerable Gruppen.

Die Jury des Menschenrechtstribunals kritisierte zudem die unmenschliche Abschiebepraxis, die nicht einmal schwer kranke Menschen ausnehme.

„Häufig wirken Ärztinnen und Ärzte bei Zwangsmaßnahmen mit. Das ist nicht mit der ärztlichen Ethik vereinbar“, erklärte der IPPNW-Arzt Ernst-Ludwig Iskenius bei der Urteilsverkündung. Er kritisierte den jüngsten Beschluss der Innenminister*innen, den uneingeschränkten Abschiebestopp nach Syrien aufzuheben. Viele besonders traumatisierte Menschen würden dadurch krank.

Die Jury des Menschenrechtstribunals monierte zudem die Einschränkung vieler wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte von Migrant*innen und Geflüchteten in Europa. Insbesondere das Recht auf Gesundheit werde in hohem Maße verletzt. Die EU spiele dabei eine entscheidende Rolle, zum Beispiel mit Blick auf das europäische Grenzregime im Mittelmeer, durch die zunehmende Kriminalisierung von Solidarität und mit Blick auf die Rechte der Arbeitsmigrant*innen in ganz Europa. Strukturelle Diskriminierung wie Rassismus verschlimmere den physischen und psychischen Gesundheitszustand der Betroffenen und verhindere, dass der Gesundheitssektor eine angemessene Versorgung gewährleisten könne.

Mitten in der Coronavirus-Pandemie sei die Tatsache, dass Gesundheitsprobleme alle Menschen gleichermaßen betreffen, besonders deutlich geworden. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, wie wichtig soziale Determinanten und gesundheitspolitische Maßnahmen für den Gesundheitszustand seien. Dabei sei das Recht auf Gesundheit aber ungleich verteilt. Dies war schon vor dem Ausbruch der Pandemie der Fall und gelte insbesondere für ohnehin gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Geflüchtete und Migrant*innen.

Die Videodokumentation des Menschenrechtstribunals finden Sie unter
https://www.youtube.com/channel/UCqiGmyGQ9vuBVJfSDTVah0w

Weitere Informationen außerdem unter
https://equalhealth4all.noblogs.org/de/

IPPNW (Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.), Pressemitteilung, 17. Dezember 2020