Mieten der städtischen Wohnungen steigen am schnellsten

erstellt von Mieter helfen Mietern e.V. — zuletzt geändert 2007-11-24T14:19:38+02:00
Der Begriff „unsoziale Preistreiberei“, den die LINKE der ABG FRANKFURT HOLDING vorwirft, ist im inhaltlichen Kern der Aussage durchaus zutreffend. Fast kein privater Vermieter erhöht die Mieten so systematisch in maximaler Geschwindigkeit wie die ABG Frankfurt Holding gegenüber ihren ca. 50.000 Frankfurter Mietern. Gesetzlich maximal zulässig sind alle 3 Jahre 20 Prozent bis zur Obergrenze, also bis zum Mietspiegel. Durch Stadtverordnetenbeschluss kann die ABG zwar nur 15 Prozent in 3 Jahren aufschlagen. Doch auch dies liegt noch weit über dem, was viele private Vermieter und Gesellschaften von ihren Mietern verlangen.

Selbst privatisierte Immobiliengesellschaften nehmen oft nicht das Höchstmögliche. So gilt für Mieter der GAGFAH, verkauft an einen Anlagefond, nach einer Sozialcharta - offiziell - eine Grenze von jährlich „nur“ 1,5 Prozent plus Preisindex.
Private Vermieter kleiner Bestände verhalten sich in der Regel vergleichsweise sozial, weil sie Mieterhöhungen nicht systematisch und nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt verlangen und dabei die Umstände, wie das soziale Umfeld der Wohnung, berücksichtigen. Die ABG berücksichtigt hingegen bei Mieterhöhungen - soweit hier bekannt – grundsätzlich weder Besonderheiten in der Person der Mieter noch im allgemeinen Zustand (Seite 11 Mietspiegel) noch im Umfeld der Wohnung.

Der Bestand der 50.000 ABG-Wohnungen weist in Frankfurt am Main die höchsten Mietsprünge aller Bestände großer Gesellschaften auf (abgesehen vielleicht von der GWH). Ein Teil dieser Erhöhungen geht auf Modernisierungen zurück. Auch diese fallen relativ hoch aus und sind aus sozialen Gründen ebenfalls angreifbar. Im Übrigen gab es gegen diese Modernisierungserhöhungen bekanntermaßen rechtliche Kritikpunkte auf breiter Basis.

Daher sollte die Stadt dafür sorgen, dass dem Mieterhöhungstempo gegenüber immerhin 50.000 Frankfurter Mieterhaushalten Einhalt geboten wird. Hierzu machen wir folgende Vorschläge:
a) Bremsung der Erhöhungsschritte (bisher 15% in 3 Jahren)
b) Obergrenze unterhalb des Mietspiegelwerts (Alter Antrag der GRÜNEN: Minus 10 Prozent)
c) Statt Modernisierungserhöhungen (§559 BGB) nur noch Mietspiegelerhöhungen nach § 558 BGB

Jürgen Lutz