Mietentscheid Frankfurt geht in Berufung. Demokratiefeindliches Urteil soll gekippt werden

erstellt von Mietentscheid Frankfurt — zuletzt geändert 2022-05-10T10:46:07+02:00
Das Bündnis Mietentscheid Frankfurt hat beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung gegen ein Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts eingelegt. Mit dem Urteil hatte das Verwaltungsgericht das Bürger:innenbegehren im März für unzulässig erklärt und war damit den Argumenten der Stadt Frankfurt gefolgt.

Eine Abstimmung über die wohnungspolitischen Forderungen des Bündnisses wurde somit – vorläufig – juristisch blockiert.

„Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts stellt Bürger:innenbegehren unter den Vorbehalt eines ausgeglichenes kommunalen Haushalts. Das konnten wir so nicht stehen lassen, denn es hätte die Möglichkeiten für direkte Demokratie in ganz Hessen stark eingeschränkt. Wir müssen das kippen!" erklärt Conny Petzold, Sprecherin und Vertrauensperson des Bündnisses. Zudem ist die finanzielle Situation der Stadt Frankfurt keineswegs so dramatisch, wie in der Urteilsbegründung ausgeführt. Ganz im Gegenteil: Jüngste Presseberichte zeigen, dass der städtische Haushalt erstmals seit dem Jahr 2016 im vergangenen Jahr wieder mit einem Überschuss abgeschlossen werden konnte.

Die Wohnungskrise in Frankfurt verschärft sich hingegen immer weiter, zu steigenden Mieten kämen für die Menschen nun auch noch stark steigende Preise etwa für Energie und Lebensmittel hinzu. Für viele Menschen werde die Luft immer dünner, die Stadt müsse hier endlich mit einer konsequent sozialen Ausrichtung der ABG gegensteuern und so Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen stärker unterstützen. Die Ziele des Mietentscheids blieben hochaktuell, weshalb man im Sinne alle Unterzeicher:innen weiterkämpfen wolle, so Petzold weiter.

Das Bündnis Mietentscheid Frankfurt sammelte in den Jahren 2018 und 2019 über 25.000 Unterschriften für ein Bürger: innenbegehren, mit dem die städtische Wohnungsgesellschaft ABG dazu verpflichtet worden sollte, nur noch geförderten Wohnraum zu bauen und Bestandswohnungen zu den Mietpreisen des geförderten Wohnraums zu vermieten. Damit sollte dem enormen Mangel an bezahlbarem Wohnraum in der Stadt etwas entgegengesetzt und die ABG stärker an Gemeinwohlzielen ausgerichtet werden. Die Stadt Frankfurt versucht seit 2019 mit juristischen Mitteln, einen Bürger:innenentscheid über die Forderungen zu verhindern.

Pressemitteilung 10.5.2022