Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011: Polizei sammelte rechtswidrig Daten von DemonstrantInnen, PolizistInnen und AnwohnerInnen

erstellt von Bündnis “Dresden Nazifrei!” — zuletzt geändert 2011-06-22T21:53:42+02:00
Wie die taz bereits am Wochenende berichtete und nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Dresden bestätigt wurde, erfolgte am 19.02.2011 im Stadtgebiet Dresden eine großflächige Funkzellenabfrage. Nach Aussage der Staatsanwaltschaft Dresden wurde diese durchgeführt, um einen mutmaßlichen Angriff auf Polizeibeamte aufzuklären. Dadurch gelangten die Dresdner Ermittlungsbehörden an mindestens 138.000 Datensätze, die vermutlich auch gespeichert und verarbeitet wurden.

Die Polizei erfasste die  Bewegungsprofile sämtlicher Mobiltelefone sowie eingehende und ausgehende Telefonverbindungen, als auch persönliche Kurzmitteilungen. Dies kommt einer Rasterfahndung per  Handy gleich und stellt eine Kriminalisierung jeglichen antifaschistischen Engagements und einen massiven Angriff auf die Demonstrationsfreiheit und Grundrechte aller dar

Neben den Daten von DemonstrantInnen und PolizistInnen wurden auch die Daten von AnwohnerInnen aus dem Stadtteil aufgenommen. In einigen Fällen wurden die ermittelten Daten  zweckentfremdet und finden sich in Ermittlungsakten von BlockiererInnen wieder.
Der ganze Vorgang ist ein nicht hinzunehmender Skandal und erinnert an die Methoden eines Überwachungsstaates. Was mit den gesammelten Daten geschieht - ob diese gespeichert  und an anderen Stellen belastend verwertet werden, ist derzeit völlig unklar.

Diese Rechtsverstöße darf sich niemand gefallen lassen

Ein derartiges Vorgehen ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch grundrechtsgefährdend. Um einer derartigen Einschränkung der Demonstrationsfreiheit entgegenzutreten ist es notwendig, diese polizeiliche Maßnahme nicht nur politisch kritisch zu hinterfragen sondern auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Daher bitten wir insbesondere die AnwohnerInnen des betroffenen Gebietes an Hand des anliegenden Musterschreibens eine Benachrichtigung über die Erhebung und Speicherung ihrer Daten bei der Staatsanwaltschaft Dresden zu beantragen.

Auswärtige Personen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Benachrichtigung jedoch eine Datenpreisgabe an die Ermittlungsbehörden darstellt. Sollte die Benachrichtigung ergeben, dass Eure Daten am 19.02.2011 in Dresden erhoben worden sind, kann eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt der Benachrichtigung erwirkt werden.

In dem Fall bitten wir Euch, diese gerichtliche Überprüfung auch herbeizuführen. Die Gerichtskosten für ein solches Verfahren halten sich mit 50,- € in Grenzen. Jedoch raten wir Euch, dabei anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Gern vermitteln wir Euch diesen.

Bitte informiert uns kurz, ob Ihr eine Benachrichtigung durch die Staatsanwaltschaft beantragt habt. Dafür steht Euch die auf unserer Webseite genannte Mail-Adresse zur Verfügung. Gern könnt Ihr Euch auch mit Fragen dorthin wenden.

Solltet Ihr eine weitergehende Abfrage bei der Polizei Dresden ebenfalls durchführen wollen, haben wir auch hierfür einen Vordruck beigefügt.

Formulare

----- Vordruck Datenanfrage bei der Staatsanwaltschaft Dresden ----- Format: doc
----- Vordruck Datenanfrage bei der Polizeidirektion Dresden ------ Format: doc

Artikel in der taz unter http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/mal-eben-ausgespaeht/

Aktuelle Informationen unter http://www.dresden-nazifrei.com/