Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011: Polizei sammelte rechtswidrig Daten von DemonstrantInnen, PolizistInnen und AnwohnerInnen
Die Polizei erfasste die Bewegungsprofile sämtlicher Mobiltelefone sowie eingehende und ausgehende Telefonverbindungen, als auch persönliche Kurzmitteilungen. Dies kommt einer Rasterfahndung per Handy gleich und stellt eine Kriminalisierung jeglichen antifaschistischen Engagements und einen massiven Angriff auf die Demonstrationsfreiheit und Grundrechte aller dar
Neben den Daten von DemonstrantInnen und PolizistInnen wurden auch
die Daten von AnwohnerInnen aus dem Stadtteil aufgenommen. In einigen
Fällen wurden die ermittelten Daten zweckentfremdet und finden sich in
Ermittlungsakten von BlockiererInnen wieder.
Der ganze Vorgang ist
ein nicht hinzunehmender Skandal und erinnert an die Methoden eines
Überwachungsstaates. Was mit den gesammelten Daten geschieht - ob diese
gespeichert und an anderen Stellen belastend verwertet werden, ist
derzeit völlig unklar.
Diese Rechtsverstöße darf sich niemand gefallen lassen
Ein derartiges Vorgehen ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch grundrechtsgefährdend. Um einer derartigen Einschränkung der Demonstrationsfreiheit entgegenzutreten ist es notwendig, diese polizeiliche Maßnahme nicht nur politisch kritisch zu hinterfragen sondern auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Daher bitten wir insbesondere die AnwohnerInnen des betroffenen Gebietes an Hand des anliegenden Musterschreibens eine Benachrichtigung über die Erhebung und Speicherung ihrer Daten bei der Staatsanwaltschaft Dresden zu beantragen.
Auswärtige Personen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine solche Benachrichtigung jedoch eine Datenpreisgabe an die Ermittlungsbehörden darstellt. Sollte die Benachrichtigung ergeben, dass Eure Daten am 19.02.2011 in Dresden erhoben worden sind, kann eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Erhalt der Benachrichtigung erwirkt werden.
In dem Fall bitten wir Euch, diese gerichtliche Überprüfung auch herbeizuführen. Die Gerichtskosten für ein solches Verfahren halten sich mit 50,- € in Grenzen. Jedoch raten wir Euch, dabei anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Gern vermitteln wir Euch diesen.
Bitte informiert uns kurz, ob Ihr eine Benachrichtigung durch die Staatsanwaltschaft beantragt habt. Dafür steht Euch die auf unserer Webseite genannte Mail-Adresse zur Verfügung. Gern könnt Ihr Euch auch mit Fragen dorthin wenden.
Solltet Ihr eine weitergehende Abfrage bei der Polizei Dresden ebenfalls durchführen wollen, haben wir auch hierfür einen Vordruck beigefügt.
Formulare
----- Vordruck Datenanfrage bei der Staatsanwaltschaft Dresden ----- Format: doc
----- Vordruck Datenanfrage bei der Polizeidirektion Dresden ------ Format: doc
Artikel in der taz unter http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/mal-eben-ausgespaeht/
Aktuelle Informationen unter http://www.dresden-nazifrei.com/