Petition Binationale Paare – Überreichung der Unterschriftenliste

erstellt von iaf e.V. — zuletzt geändert 2020-07-03T17:05:14+01:00
Mit fast 9000 Unterschriften überreichte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften heute die Unterschriftenliste der Petition: Einreisebeschränkungen für binationale Paare und Familien unbürokratisch aufheben!

Referent*innen des Außenministeriums und des Bundesinnenministeriums nahmen die Unterschriftenliste vor Ort in Berlin entgegen.

Die Petition weist auf die durch die Pandemie verschärfte Lage von binationalen Paaren hin und fordert unbürokratische Erleichterungen, um den Paaren ein Zusammensein, gerade in diesen schwierigen Zeiten, zu ermöglichen.

„Die Schwierigkeiten unserer Paare, ein gemeinsames Familienleben in Deutschland zu führen, sind nun leider nicht neu. Auch vor Corona mussten die Familien Monate auf Einreisevisa warten. Die Corona-Pandemie weist wie durch ein Brennglas auf die bereits bestehenden Probleme für binationale Paare hin, bei denen ein*e Partner*in die Nationalität eines Drittstaates besitzt“, so Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Das Bundesinnenministerium hat nun zumindest den Familiennachzug auch aus Drittstaaten zu einem „triftigen Grund“ erklärt, was die Einreise auch aus Risikogebieten ermöglicht, unter den bestehenden Bedingungen einer möglichen Quarantäne oder eines Negativ-Tests. „Das begrüßen wir natürlich sehr. Für einige unserer Paare zeichnet sich nun zumindest eine

Perspektive ab. Aber für viele andere bleibt die Lage völlig unkalkulierbar.“, führt Stöcker-Zafari weiter aus. Paare, die heiraten wollen oder werdende Eltern bekämen weiterhin keine Einreisemöglichkeit.  Die Auslandsvertretungen beginnen zwar wieder mit ihren Aktivitäten, dennoch betrage vielerorts die Wartezeit ein Jahr - nur für einen Termin. Auch könnten derzeit für den erforderlichen Deutschnachweis keine Kurse besucht oder Prüfungen abgelegt werden. Die Goethe-Institute sind geschlossen.

„Familie ist grundgesetzlich besonders geschützt, also müssten die Anträge auch prioritär bearbeitet werden. Wenn eine vorübergehende Aussetzung der Nachweise bei Anträgen auf Hartz IV oder Familienzuschlag möglich ist, müsste auch eine Aussetzung des Sprachnachweises, ein vorübergehender Aufenthalt für Verlobte, werdende Eltern oder für unverheiratete Paare kein größeres Problem darstellen“, so Stöcker-Zafari.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Pressemitteilung, Frankfurt, den 3. Juli 2020