Petition von Doña Carmen an den Hessischen Landtag:

erstellt von Dona Carmen e.V. — zuletzt geändert 2021-04-07T20:41:13+02:00
Doña Carmen e.V. fordert Öffnung der Bordelle im Frankfurter Bahnhofsviertel im Rahmen eines Modellversuchs nach§ 9a der aktuellen hessischen Corona-Verordnung

Mit einer Petition an den Hessischen Landtag setzt sich Dona Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, dafür ein, dass die seit mehr als einem Jahr bestehende rechtliche Lage, wonach in Hessen sexuelle Dienstleistungen zwar außerhalb von Prostitutionsstätten erlaubt, innerhalb behördlich konzessionierter Prostitutionsstätten aber untersagt sind, aufgehoben wird. Fortan sollten auch innerhalb konzessionierter Bordelle sexuelle Dienstleistungen angeboten werden dürfen.

Die gesundheitspolitische Logik der seit mittlerweile 390 Tagen geltenden rechtlichen Regelung in Hessen sei weder den davon betroffenen Frauen, noch unbeteiligten Dritten vermittelbar und mache nicht den geringsten Sinn.

Prostitutionsstätten hingegen sind Einrichtungen mit überschaubaren 1:1-Kontakten. Die Frauen arbeiten dort in eigenen Zimmern, nicht aber dichtgedrängt wie in manchen Fabriken oder kontaktintensiv wie in Großraumbüros. Prostitutionsstätten haben seit der Zeit der HIV/AIDS-Bedrohung hinreichend Erfahrungen mit Hygienemaßnahmen und sind ohne weiteres in der Lage, auch Hygienevorgaben im Zusammenhang mit Covid-19 zu organisieren und deren Einhaltung zu kontrollieren.

Doña Carmen e.V. fordert daher die Aussetzung der Sperrgebietsverordnungen als Mittel der Verfolgung und Kriminalisierung von Sexarbeiter*innen. Ausweislich des Gesetzestextes dienen Sperrgebietsverordnungen dem „Schutz der Jugend" und des „öffentlichen Anstands", nicht aber dem Gesundheitsschutz. Wer Sexarbeiter*innen damit drangsaliere, erreiche im Ergebnis nur, dass die Betroffenen immer weiter in informelle Strukturen abgedrängt werden, wo sie für Beratung und Unterstützung immer weniger erreichbar seien.

Stattdessen sollten in Frankfurt im Rahmen eines kommunalen Modellprojekts nach § 9a der aktuellen hessischen Corona-Verordnung bezogen auf das Bahnhofsviertel und zeitlich begrenzt die dortigen Bordelle unter Einhaltung praktikabler Hygienebedingungen für die Frauen und ihre Kunden umgehend geöffnet werden. Begleitend dazu sollten Mitarbeiter*innen des Frankfurter Gesundheitsamts in den Bordellen des Frankfurter Bahnhofsviertels und im Viertel selbst gemäß § 19 Infektionsschutzgesetz aufsuchende Arbeit gewährleisten. Eine zeitnahe Auswertung der Ergebnisse des Pilotprojekts solle ggf. die Öffnung sämtlicher verbleibender Prostitutionsstätten in Hessen in einem zweiten Schritt ermöglichen.

Doña Carmen e.V. weist darauf hin, dass es keine empirischen Belege für die Vermutung gibt, dass sich körpernahe Dienstleistungen im Rahmen von Prostitution als „super spreader" für die Verbreitung von Covid-19 erwiesen hätten oder dass sexuelle Dienstleistungen zu einer nicht beherrschbaren Ausbreitung des Corona-Virus beigetragen hätten.

Hier zur Petition:
https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/Online-Petition_Dona_Carmen_e.V.pdf

Pressemitteilung 7.4.2021