Petition zu Drohnen-Morden vor Gericht

Verwaltungsgericht Mainz verhandelt über Petition des Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) zur Rolle der Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen.

Mit der Petition wurden die Landtagsabgeordneten einzeln angeschrieben und über Kritik von Menschenrechtsorganisationen informiert, wonach „der auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierten Relaisstation eine zentrale Rolle bei der Steuerung von US-Drohnen zukommt, mit denen die US-Army und der US-Geheimdienst CIA extralegale Tötungen durchführen.“ Weiter heißt es in der Petition: „Extralegale Tötungen sind mit unserem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar und widersprechen fundamental dem Völkerrecht und unserem Grundgesetz!“ - „Auf diesem Hintergrund werden Sie als Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz mit dieser Petition aufgefordert: Setzen Sie sich im Rahmen Ihrer politischen Möglichkeiten dafür ein, dass die auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierte Relaisstation nicht weiter für extralegale Tötungen durch US-Drohnen genutzt wird. Informieren Sie die Medien und die Öffentlichkeit über den Ihnen bekannten Hintergrund zu diesem Themenbereich.”

Die Befassung der Petition wurde vom Petitionsausschuss des Landtags abgelehnt. Hermann Theisen strebt weiterhin an, dass das Landesparlament sich mit der Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg befasst.

Der Friedensaktivist klagt nun gegen die Weigerung zur Annahme und Behandlung seines Petitionsbegehrens:

MAINZ, Donnerstag, 17. Juni 2021,
14 Uhr, Verwaltungsgericht, Ernst-Ludwig-Str. 9, Mainz, Sitzungssaal 92

Pressemitteilung 14.06.2021