PRO ASYL warnt vor weiteren Schritten von der Wertegemeinschaft zur Abschottungsgemeinschaft / Kretschmanns Vorstoß zu sicheren Herkunftsstaaten: Ein Handel zu Lasten des Asylrechts

erstellt von pro asyl — zuletzt geändert 2016-02-18T13:05:13+01:00
PRO ASYL befürchtet ein Scheitern des kommenden EU-Gipfels in Bezug auf eine gemeinsame Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen und/oder eine partielle Einigung unter Missachtung der Menschenrechte von Flüchtlingen. Statt einer solidarischen Lösung drohen Grenzschließungen. In Folge werden Tausende von Flüchtlingen vor den Grenzen ausharren – vor der griechisch-mazedonischen, aber auch vor der syrisch-türkischen Grenze. PRO ASYL warnt erneut eindringlich vor einer Erosion der Menschenrechte und fordert, vor der syrisch-türkischen Grenze festsitzende Flüchtlinge großzügig in die EU zu evakuieren. Dem Appell an die Türkei, ihre Grenze zu öffnen, fehlt sonst jegliche Glaubwürdigkeit. // Empört reagiert PRO ASYL auf die in der taz bekanntgewordenen Pläne von Winfried Kretschmann (Bündnis90/GRÜNE), der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zuzustimmen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte von Minderheiten verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten.

Zum bevorstehenden EU-Gipfel in Brüssel

PRO ASYL warnt vor weiteren Schritten von der Wertegemeinschaft zur Abschottungsgemeinschaft

PRO ASYL befürchtet ein Scheitern des kommenden EU-Gipfels in Bezug auf eine gemeinsame Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen und/oder eine partielle Einigung unter Missachtung der Menschenrechte von Flüchtlingen.

Statt einer solidarischen Lösung drohen Grenzschließungen. In Folge werden Tausende von Flüchtlingen vor den Grenzen ausharren – vor der griechisch-mazedonischen, aber auch vor der syrisch-türkischen Grenze. PRO ASYL warnt erneut eindringlich vor einer Erosion der Menschenrechte und fordert, vor der syrisch-türkischen Grenze festsitzende Flüchtlinge großzügig in die EU zu evakuieren. Dem Appell an die Türkei, ihre Grenze zu öffnen, fehlt sonst jegliche Glaubwürdigkeit.

Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL, befürchtet jedoch, „dass der EU-Gipfel weitere Schritte von der Wertegemeinschaft zur Abschottungsgemeinschaft beschließt, nach dem Motto: ‚Jeder für sich – gemeinsam gegen Flüchtlinge‘“.

PRO ASYL hält unverändert an der Einschätzung fest, dass die Türkei kein sicherer Drittstaat im Sinne des internationalen Flüchtlingsrechts und der geltenden EU-Richtlinien ist. Die Türkei gewährt Schutzsuchenden keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Bereitschaft der Türkei, 2,5 Millionen syrische Flüchtlinge aufzunehmen, ist nicht an die Bereitschaft gekoppelt, ihnen einen verlässlichen Flüchtlingsstatus zu gewähren.

PRO ASYL warnt davor, den Druck auf Griechenland zu erhöhen, sodass es zu illegalen Zurückweisungen von Schutzsuchenden kommt. Auch Frontex- und NATO-Einheiten müssen uneingeschränkt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beachten. Das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Februar 2012 im Fall Hirsi Jamaa und andere vs. Italien hat unverändert Gültigkeit. Auch an den Grenzen der anderen EU-Staaten muss das Recht auf Nichtzurückweisung weiterhin beachtet werden.

PRO ASYL appelliert an die west- und nordeuropäischen Staaten, ihre Bereitschaft zu erklären, den über die sogenannte Balkan-Route kommenden Flüchtlingen die Einreise zu gestatten. Die sich abzeichnenden Grenzschließungen auf der Balkan-Route führen zu einer perspektivlosen Situation von Flüchtlingen in Griechenland. Nicht nur Deutschland, auch andere EU-Staaten müssen Schutzsuchenden die Einreise erlauben.

Pro Asyl, Presseerklärung, 17. Februar 2016

http://www.proasyl.de

 

Presseerklärung, 16. Februar 2016

Kretschmanns Vorstoß zu sicheren Herkunftsstaaten: Ein Handel zu Lasten des Asylrechts

Empört reagiert PRO ASYL auf die in der taz bekanntgewordenen Pläne von Winfried Kretschmann (Bündnis90/GRÜNE), der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zuzustimmen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte von Minderheiten verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten. "Wer dieser Einstufung zustimmt, kann gleich einen Blankoscheck ausstellen und die CSU auffordern, nach Belieben weitere Staaten wie zum Beispiel die Türkei, Mali, Ukraine oder andere auf die Liste zu setzen", sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Nach CDU, CSU und SPD machen nun auch führende Grüne mit im "flüchtlingsfeindlichen Überbietungswettbewerb“ während des Wahlkampfes, obwohl ein Parteitag im November 2015 beschlossen hatte, von weiteren Einstufungen sicherer Herkunftsstaaten abzusehen.

Der Kern des Asylverfahrens ist die individuelle Prüfung des Antrags auf Schutz. Werden immer mehr Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten ernannt, ist die Gefahr groß, dass immer mehr standardisierte Entscheidungen getroffen werden. Die willkürliche Benennung immer weiterer sicherer Herkunftsstaaten kann und darf nicht Teil von politischen Deals sein. Die rote Linie des Rechtsstaats wäre überschritten.

Die Menschenrechtssituation in den betroffenen Staaten lässt eine Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nicht zu, wenn man den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgt. PRO ASYL hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme verfasst, in der die Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten analysiert wird. In allen drei Staaten bestehen gravierende Menschenrechtsprobleme, die eine Einstufung dieser Staaten als sicher verbieten: Die Todesstrafe besteht in allen drei Ländern und wird von Gerichten verhängt; es kommt zu Folterfällen und extralegalen Tötungen, Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind nicht ausreichend gewährleistet und die Rechte von Frauen oder Homosexuellen werden missachtet. Die Bundesregierung beschönigt die Lage in den Ländern und – insbesondere im Fall von Tunesien – stellt z.B. das Bestehen von Folter fest, ohne daraus eine Schlussfolgerung zu ziehen. Mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts ist dies nicht vereinbar.

Kretschmanns Handel: Gegenleistung nahe Null

Geplant ist im Gegenzug für die Einstufung, eine Altfallregelung für anhängige Asylverfahren zu schaffen und die Beschwerdemöglichkeiten in asylrechtlichen Eilverfahren zu verbessern. Der Personenkreis, der von der Altfallregelung profitieren könnte, soll extrem eng gefasst sein. Der neue § 104 Abs. 8 AufenthG sichert AntragstellerInnen ein Aufenthaltsrecht zu, wenn sie vor dem 31.12.2013 in Deutschland eingereist sind, einen Asylantrag gestellt haben, sich ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen (einschließlich der neu eingestuften Maghreb-Staaten). PRO ASYL geht von weniger als 20.000 begünstigten Personen bei gegenwärtig 365.000 anhängigen Asylverfahren zum 31.12.2015 aus. Die Mini-Lösung löst nicht die strukturellen Probleme beim BAMF.

Personen, die vor dem o.g. Stichtag (31.12.2013) eingereist sind, haben schon jetzt einen Anspruch auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag. In den vergangenen Monaten haben viele AsylbewerberInnen erfolgreich Untätigkeitsklagen gegen das BAMF erhoben, das ihre Asylanträge nicht bearbeitet hatte. Im Klartext: Kretschmanns Absichten betreffen fast nur Fälle, in denen das Recht ohnehin auf Seiten der AsylantragstellerInnen ist. Auf der anderen Seite steht mit der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten eine gefährliche Regelung mit Dauerwirkung.