„Rechtsprechung, die Hetze der NPD rechtfertigt, ist untragbar“

erstellt von VVN-BdA Hessen — zuletzt geändert 2019-12-03T19:45:36+01:00
Erklärung der Verfolgtenvereinigung VVN-BdA

Voller Empörung nimmt die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht Gießen nicht nur den hetzerischen Text des NPD-Plakats „Migration tötet!" für straffrei erklärt hat, sondern der federführende Verwaltungsrichter gleichzeitig viel Mühe darauf verwendet hat, mit einer ausführlichen Entscheidungsbegründung den NPD-Text für gerechtfertigt zu erklären.

So heißt es dort zum Beispiel, 2015 seien „die deutschen Grenzen...  im Sinne eines Eindringens... überrollt" worden; das sei „durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar". Ähnlich rechtfertigt Richter Andreas Höfer die Kernaussage des NPD-Plakats „Migration tötet!". Nach seitenlangen Hinweisen auf Wanderungsbewegungen aus der Zeit vor Christus über die des Römischen Reiches bis hin zu den Einwanderungen in Nord- und Südamerika und solchen der Neuzeit kommt Verwaltungsrichter Höfer zu dem Ergebnis: „Aus den vorzitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen."

Die Sprecherin der hessischen Vereinigung, Silvia Gingold, Tochter der antifaschistischen Widerstandskämpfer Ettie und Peter Gingold, betont: „Eine Rechtsprechung, die die Hetze der NPD zu rechtfertigen versucht, ist untragbar. Sie bestärkt diejenigen Kräfte, die mit ihrer Hetze zur Gewalt gegen Flüchtlinge und Flüchtlingshelfer führen.“

Die VVN setzt darauf, dass die oberen Gerichte die Unrechtmäßigkeit dieser Entscheidung feststellen.

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –

Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, Landesvereinigung Hessen, Pressemitteilung, 3.12.2019