Rekommunalisierung des Busverkehrs

erstellt von DIE LINKE. Im Römer — zuletzt geändert 2016-10-04T10:40:07+02:00
Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Römer zu der Vorlage M165/2016 Rekommunalisierung des Busverkehrs

Der Antrag „Rekommunalisierung des Busverkehrs“ bezieht sich auf den Plan des Magistrats, das sogenannte Busbündel H mit den Buslinien 81, 82 und 57 für die Jahre 2018 bis 2026 europaweit auszuschreiben. Die Fraktion weist darauf hin, dass das kommunale Busunternehmen In-der-City-Bus (ICB) diese Aufgaben genauso gut übernehmen kann. Schließlich hat die Stadt in der Vergangenheit schon auf eine Ausschreibung verzichtet und den Auftrag an die ICB im sogenannten Inhouse-Verfahren vergeben. Neben dem angesprochenen Busbündel soll der Magistrat dafür Sorge tragen, dass in Zukunft alle Buslinien im Stadtgebiet von der stadteigenen Busgesellschaft betrieben werden.

Die Stadtverordnetenversammlung möge die Magistratsvorlage M165/2016 mit folgenden Änderungen beschließen:

Abs. 1: Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H ab dem 09.12.2018 im Wege einer Inhouse-Vergabe direkt an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) zu vergeben.

Abs. 3: Der Magistrat wird ferner beauftragt, durch traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich alle lokalen Busverkehrsleistungen direkt an ein kommunales Busverkehrsunternehmen zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter verkehrlich zu optimieren.

Begründung: Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge und darf nicht einem Wettbewerb unterworfen werfen.

Der Stadt Frankfurt am Main stehen zurzeit keine eigenen Busse für den Schienenersatzverkehr zur Verfügung. Laut Aussage des Verkehrsdezernenten war es einem großen Zufall geschuldet, dass für die verlängerte Laufzeit der Baustelle an der U5 die Busse weiterhin eingesetzt werden konnten. Um dies nicht weiter dem Zufall zu überlassen, bietet sich auch aus diesem Grund eine Inhouse-Vergabe an.

Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der Gesellschaft zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der bei der VGF bzw. der ICB beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

DIE LINKE. Im Römer, Frankfurt, 27. September 2016

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