Riesenerfolg: Unsere Gemeinnützigkeit ist zurück!

erstellt von Frauenverband Courage e.V. — zuletzt geändert 2020-08-21T17:47:51+01:00
Kampfgeist und langer Atem zahlen sich aus!

Im Januar 2020 erklärte das Finanzgericht Düsseldorf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Frauen­verbands Courage für die Jahre 2010 und 2011 für rechtswidrig. - auch wenn die Finanz­behörden sich weiter auf „Erkenntnisse“ des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes be­riefen. Seit dem Urteil des OVG NRW vom August 2018 darf uns dieser nicht mehr als Unter-, Neben- oder Tarnorganisation der MLPD bezeichnen. In seinen Berichten 2018 und 2019 sind wir nicht mehr genannt – auch das ist ein Erfolg. Den Finanzbehörden schrieben die Richter ins Stammbuch „Dem Gericht bleibt schleierhaft, wie der Kläger extremistisch sein soll, wenn der Verfassungsschutz NRW selber den Verband in seinem Bericht 2018 nicht mehr erwähnt.“ Auch den haltlosen Versuch, den bayerischen Verfassungsschutzbericht ins Feld zu führen, ließ das Gericht nicht gelten.

Sieben (!) Monate nach dem Urteil haben wir es schwarz auf weiß: Mit den neuen Steuerbescheiden für die Jahre 2010 bis 2017 ist unsere Gemeinnützigkeit nun gerichtlich und finanzamtlich bestätigt!

Was für ein Riesenerfolg! Wir sind stolz auf fast acht (!) Jahren couragierten Kampf und auf die Solidarität vieler Verbündeter. Wir sind stolz auf unsere Hartnäckigkeit und unseren Mut, uns in öffentlichen Aktionen und vor Gericht mit dem „Verfassungsschutz“ anzulegen. Wir haben seine Deutungshoheit, was angeblich „linksextremistisch“ und was nicht förderungswürdig sei, erfolgreich angegriffen! Herzlichen Glückwunsch an alle Frauen im Verband für diese echte Pionierinnenarbeit, sie ist auch für andere Betroffene von Bedeutung!“, so Najia Afshari und Seyran Cenan, Sprecherinnen im Bundesvorstand.

Bernadette Leidinger-Beierle fügt hinzu: „Wir haben uns nicht auf antikommunistische Bevormundung und Ausgrenzung eingelassen. Wirkliche Gleichberechtigung und eine gesellschaftliche Befreiung der Frau sind nur zu erreichen im breiten Zusammenschluss. Wenn die Verhältnisse so „extrem“ sind, dass sie die Ungleichheit, die Ausbeutung und Unterdrückung von Frauen weltweit vertiefen, dann gehören sie geändert. Und zwar mit allen gemeinsam, die ernsthaft für befreite Frauen und eine befreite Welt eintreten. Diese Art der Überparteilichkeit in der Bandbreite „von Religion bis Revolution“ ist ein wichtiger und notwendiger Trumpf - nicht nur in der Frauenbewegung. Das ist nicht „extremistisch“, sondern entspricht den Interessen der Masse der Frauen und der Menschen.“

Wir bedanken uns bei allen Courage-Frauen, bei ALLEN, die uns unterstützt und ermutigt haben und nicht zuletzt bei unserem Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, der uns souverän und fachkundig vertreten hat!

Wir sind solidarisch mit allen anderen betroffenen fortschrittlichen, demokratischen, antifaschistischen und kapitalismuskritischen Organisationen! Kämpfen lohnt sich!

Frauenverband Courage e.V., Pressemitteilung, 20.08.2020


Was in der Auseinandersetzung um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Frauenverband Courage e.V. seit 2012 geschah

21.12.12 Im Kleingedruckten der Steuererklärung wird dem Frauenverband Courage nach § 51 Abgabenordnung die Gemeinnützigkeit aberkannt (Begründung: Nennung im Verfassungsschutzbericht NRW)

3./14.01.2013 Einlegen von Widerspruch gegen die Steuerbescheide für 2010 und 2011, insbesondere gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit

17.01.13 Solidaritätsbekundungen und Unterschriften aus dem Spektrum „Von Religion bis Revolution“ erreichen das Finanzamt / Protestkundgebung vor dem Finanzamt in Wuppertal

25.03.13 Abgabe der Widerspruchsbegründungen von Courage nach Protesten gegen die Behinderung der Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt

01.06.13 Die immer noch fehlende Antwort auf den Einspruch erklärt die Rechtsstelle des Finanzamts Wuppertal damit, dass die Entscheidungskompetenz darüber nicht mehr bei ihr liege, sondern bei der Oberfinanzdirektion und das „Ministerium drin hänge“.

26.09.13 Protestaktion vor dem nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf

26.09.13 Brief des Finanzamts Wuppertal, der FV Courage solle den Einspruch zurückziehen, weil eine „personelle und ideologische Verflechtung“ mit der MLPD nicht widerlegt sei und der Verband deshalb weiter als „extremistisch“ einzustufen sei. Das lehnen wir ab.

15.11.13 Der Widerspruch wird mit Bescheid des Finanzamts Wuppertal abgelehnt.

09.12.13 Der FV Courage reicht Klage beim Finanzgericht Düsseldorf ein.

03.06.14 Der Grundrechte-Report 2014 bestätigt, dass die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Courage aufgrund der Einflussnahme des Verfassungsschutzes ein Verstoß gegen die Bürger- und Menschenrechte ist.

22.07.14 Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, den Frauenverband Courage aus dem Bericht des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen sofort zu streichen.

28.08.14 Pressekonferenz zu unserem Eilantrag in Wuppertal

01.10.14 Der Eilantrag auf Nichtveröffentlichung des VS-Bericht NRW wird abgelehnt

01.12.14 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Ablehnung

der Anträge auf Streichung aus dem VS-Bericht, die dieses nicht annimmt.

16.06.15 Verwaltungsgericht Düsseldorf: Verhandlung der Klage des FV Courage gegen das Land NRW: Antrag den FV Courage aus den VS-Berichten 2013 und 2014 zu streichen. Die Klage wird abgewiesen. Sofortige Protestkundgebung vor dem Gericht.

28.10.16 Ein Teilsieg bei der Verhandlung vor dem Finanzgericht Düsseldorf: Die Vertreter des Finanzamts sagen zu, den Einspruchsbescheid vom 8.11.2013 aufzuheben und unseren Widerspruch gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2010 und 2011 erneut zu prüfen. Die neue Entscheidung lässt bis zum 1.3.2018 auf sich warten.

15.02.17 Einreichung der Steuererklärungen für die Jahre 2012-2014 beim Finanzamt in Wuppertal

06.05.17 Tribunal gegen den Verfassungsschutz in Köln mit der eindeutigen Forderung: Courage raus aus dem Verfassungsschutzbericht – Courage ist ungemein nützlich und daher gemeinnützig! Der Kampf geht weiter!

21.12.2017 Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Juni 2015 durch das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster

25.01.2018 Einreichen der Berufungsklage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster

12.02.2018 Antrag beim Finanz Wuppertal auf Anerkennung Gemeinnützigkeit für die Jahre 2012-2014.

01.03.2018 Das Finanzamt Wuppertal erlässt einen neuen Einspruchsbescheid und lehnt den Widerspruch gegen die Steuerbescheide für 2010 bis 2011 erneut ab – d.h. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bleibt.

05.03.2018 Ablehnung des Antrags auf Anerkennung Gemeinnützigkeit für die Jahre 2012-2014 durch das Finanzamt Wuppertal.

14.03.2018 Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2012-2014 mit den Körperschaftssteuerbescheiden 2012-2014 durch das Finanzamt Wuppertal

18.04.2018 Einspruch gegen die Körperschaftssteuerbescheide für die Jahre 2012 bis 2014

April 2018 Klageeinreichung beim Finanzgericht Düsseldorf gegen die erneute Ablehnung des Widerspruchs gegen die Steuerbescheide für 2010 bis 2011

17.07.2018 Mitteilung des Finanzamts Wuppertal, dass das Einspruchsverfahren gegen die Steuerbescheide 2012 bis 2015 bis zu einem Urteil des Finanzgerichts zu den Jahren 2010 und 2011 ruhe

07.08.2018 Berufungsverhandlung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster – das Urteil ein Erfolg, aber nicht ausreichend: Aus dem VS-Bericht 2013 des Landes NRW müssen alle Stellen gestrichen werden, die den Frauenverband Courage als Unter- oder Vorfeldorganisation – also als Instrument der MLPD bezeichnen oder als wesentlich von der MLPD beeinflusst. Der Verband verfolge selbst keine verfassungsfeindlichen Ziele, dürfe aber grundsätzlich im Bericht des VS genannt werden, weil keine ausdrückliche Distanzierung von der MLPD erfolge. Damit unterstütze er deren „verfassungsfeindliche Bestrebungen“. Revision wird nicht zugelassen

29.08.2018 RA Dr. Müller-Heidelberg erläutert gegenüber dem Finanzgericht Düsseldorf, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit könne nicht mit §51 Abs.3 Satz 2 der AO begründet werden, weil der FV Courage laut Urteil des OVG NRW nicht als „extremistisch“ einzustufen sei. Zudem sei der Begriff des „Extremismus“ kein tauglicher Rechtsbegriff, sondern ein Kampfbegriff im politischen Meinungskampf (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und §51 Abs.3 Satz 2 der AO verfassungswidrig.

14.09.2018 Einreichung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig auf Zulassung der Revision gegen das Urteil des OVG NRW

29.12.2018 Einreichung der Steuererklärung für die Jahre 2015 bis 2017 und erneuter Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit

01.02.2019 Ablehnung der Zulassungsklage durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig – damit ist das Urteil des OVG Münster rechtskräftig.

06.03.2019 Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2015-2017 mit den Körperschaftssteuerbescheiden 2015-2017

20.03.2019 Einspruch gegen die Körperschaftssteuerbescheide für die Jahre 2015 bis 2017

17.01.2020 Urteil Finanzgerichts Düsseldorf: Entzug der Gemeinnützigkeit des FVs Courage durch die Körperschaftssteuerbescheide 2010 und 2011 war rechtswidrig.

August 2020 Riesenerfolg: Mit den korrigierten Steuerbescheiden 2010-2018 bestätigt das Finanzamt Wuppertal die Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage!

Mehr Informationen unter www.fvcourage.de