Saonestraße 8 und 10 wieder in städtischen Besitz nehmen

erstellt von DIE LINKE. im Römer — zuletzt geändert 2019-04-04T11:45:18+01:00
und geförderten Wohnraum schaffen

 Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zu M43/2019

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.     Die Nachgenehmigung einer Anpassung des Ursprungsvertrags vom 24.06.2016 wird versagt. Eine Weiterveräußerung wird ausgeschlossen. Die Stadt tritt wegen Vertragsbruchs der Kurt Wiegand KG unmittelbar vom Ursprungsvertrag zurück und fordert die grundbuchgesicherte Rückübereignung des Grundstücks ein. Sie gewährt dem vertragsbrüchigen Partner die erhaltenen Leistungen dabei nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung auf Schadensersatz zurück. Zugleich prüft sie rechtliche Schritte wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließungsvertrags.

2.     Die Eigentümererbbaurechte an den Flurstücken 8500/189 und 81/4 werden rückabgewickelt und die Stadt schließt eine Vereinbarung mit dem stadteigenen Wohnbauunternehmen ABG Holding, um an Ort und Stelle zu mindestens 50 Prozent geförderten Wohnraum zu realisieren. Weitere 30 Prozent der zu errichtenden Wohnfläche werden an Personen vermietet, die bei Abschluss des Mietvertrages an staatlichen oder privaten Hochschulen immatrikuliert sind. Der Mietzins für die Kaltmiete jeder Studentenwohnung darf € 300,00 pro Monat nicht übersteigen. Dieser Wert bezieht sich auf die erstmalige Vermietung. Eine Erhöhung entsprechend der Regelungen für die ABG ist frühestens zehn Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes möglich. Die vorgenannte Bindung erfolgt dauerhaft. Sollten nicht alle Studentenwohnungen an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können, kann die Vermietung zu gleichen Bedingungen in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) an einen ebenso förderungswürdigen Personenkreis erfolgen.

Begründung:

Die Stadt Frankfurt kann einen offenen Vertragsbruch nicht akzeptieren und dem vertragsbrüchigen Investor und dessen Weiterverkaufspartner diesen dann auch noch versilbern. Die besonderen Vertragsbedingungen der Weiterveräußerung sind geradezu lachhaft und müssen daher abgelehnt werden. Der Ursprungsvertrag sieht im Falle der Nichteinhaltung festgelegter Bedingungen eine im Grundbuch gesicherte Grundstücksrückabwicklung vor. Diese ist zu vollziehen und auf dem wiedergewonnen städtischen Grund Wohnbau entlang der Bedarfe der Mehrheit der Frankfurter Bevölkerung zu entwickeln.

DIE LINKE. im Römer, 3. April 2019

 

siehe dazu Vortrag des Magistrats zur Veräußerung des Grundstücks vom 19.6.2015:

https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27M_103_2015%27

siehe auch Vortrag des Magistrats zur Weiterveräußerung bzw. Rückübereignung vom 29.3.2019:

https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27M_43_2019%27#Sachstand