Schwarz-Rot trennt Flüchtlingsfamilien auf Jahre

erstellt von PRO ASYL — zuletzt geändert 2021-07-14T09:40:15+02:00
PRO ASYL fordert: Das Warten muss ein Ende haben

Zum Ende der Legislaturperiode zieht PRO ASYL eine kritische Bilanz zum Familiennachzug für Geflüchtete und wirft der schwarz-roten Koalition vor, das Zusammenkommen von getrennten Flüchtlingsfamilien systematisch zu verhindern und Mütter, Väter und Kinder in schier endlose Warteschleifen zu verbannen. Aber: Das Grundrecht auf Familie gilt für alle, das Warten muss ein Ende haben.

Zum Ende der schwarz-roten Regierung müssen wir feststellen, dass das SPD-geführte  Auswärtige Amt  jede erdenkliche Hürde errichtet, um Flüchtlingsfamilien zu trennen. Das gilt für Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, ebenso wie für subsidiär Geschützte: Visumsverfahren verzögern sich aufgrund bürokratischer Hürden oder kaum zu erfüllender Voraussetzungen.
Und so warten weiterhin Tausende von Menschen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea  und anderen Ländern, die in Deutschland Schutz gefunden haben,  darauf, dass ihre Familienmitglieder die gefährlichen Heimatländer oder Flüchtlingslager verlassen und nach Deutschland kommen können. Dieses jahrelange Warten prangert PRO ASYL an: "Das Warten muss ein Ende haben. Familien gehören zusammen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Es fehlt der politische Wille

Auf Betreiben der CDU/CSU war der Familiennachzug  zu subsidiär Geschützen im Jahr 2016 zunächst ganz ausgesetzt und dann ab dem 1. August 2018 auf maximal 1.000 Menschen begrenzt worden. Doch selbst dieses geringe Kontingent wurde in den vergangenen drei Jahren von den deutschen Behörden nicht ausgeschöpft: Von August 2018 bis April 2021 sind zusammen rund  20.600 Visa für subsidiär Schutzberechtigte erteilt worden. In diesen 33 Monaten hätten es 33.000 Visa sein können, die Quote wurde also nur zu rund 62 Prozent erfüllt.

"Die Bundesregierung hat mit den gesetzlich eingezogenen Hürden zum Familiennachzug aus einem Grundrecht für alle einen Gnadenakt für wenige gemacht", kritisiert Günter Burkhardt. "Es fehlt der politische Wille, das Grundrecht auf Familie für alle zu realisieren."

Forderung: digitale Antragstellung der Visaanträge

Menschen aus Syrien, Eritrea und Afghanistan müssen oft in den deutschen Vertretungen der Nachbarländer die Visa für den Familiennachzug stellen und sich auf lange, gefährliche Reisen begeben. Doch allein der allererste Schritt im Verfahren, einen Termin zur Beantragung eines Visums zu bekommen, dauert oft über ein Jahr. Im Februar 2020 (neuere Zahlen liegen nicht vor) zum Beispiel betrug die Wartezeit für einen Termin zur Beantragung eines Visums in Addis Abeba, Durchgangsort vieler Eritreer, 13 Monate. Für  Neu Delhi (afghanische Staatsangehörige) und Islamabad (pakistanische und afghanische Staatsangehörige) gab die Bundesregierung für den Stichtag Anfang April 2021 "über ein Jahr" an. Seit Juni 2017 ist die Botschaft in Kabul geschlossen.

Die ständigen Verzögerungen sind nicht nur der Corona-Epidemie geschuldet, sondern vor allem auch der veralteten Vorgehensweise des Auswärtigen Amts. "Das Auswärtige Amt weigert sich, ein effizientes Verfahren für die Beantragung und Bearbeitung der Visa zu entwickeln", sagt Günter Burkhardt und fordert: "Das Auswärtige Amt muss eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug nach Deutschland verlagern."

Leere Worte der Parteien

Dass es auch anders geht mit dem Familiennachzug zeigt der Umgang mit den Familien von zugewanderten Fachkräften in Deutschland:  Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum  bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.

Interessant ist auch ein Blick auf die Wahlprogramme der Regierungsparteien. Die SPD fordert zwar das Grundrecht auf Familie ein. Ihr Außenminister hat jedoch alles getan, um die Antragstellung zu verhindern. Die CDU bezeichnet sich in ihrem Wahlprogramm als familienfreundliche Partei: "Familienfreundlichkeit ist Markenzeichen einer jeden unionsgeführten Bundesregierung." Doch für Familien von Geflüchteten scheint das nicht zu gelten. "Das Grundrecht auf Familie gilt für alle, nicht nur für deutsche Familien", betont hingegen Günter Burkhardt.

Lebensgefahr in Afghanistan

Zudem verhindert das Auswärtige Amt eventuelle Klagen gegen Visa-Entscheidungen, indem es in etwa nur so viele Termine vergeben lässt, wie Visaplätze zur Verfügung stehen: Denn ohne abgelehnte Anträge gibt es auch kaum negativen Entscheidungen, gegen die geklagt werden könnte.

In diesen Zeiten besonders schlimm sind die massiven Verzögerungen beim Familiennachzug  in Afghanistan: Die westlichen Truppen ziehen ab, die Taliban rücken vor, das Leben für die Zivilbevölkerung wird zunehmend lebensgefährlich – erst recht für Familien, von denen bekannt ist, dass der Vater "im Westen" lebt. Das gilt zum Beispiel für die Familie eines afghanischen Journalisten, der vor mehr als zwei Jahren floh, nachdem er  von den Taliban wiederholt mit dem Tod bedroht worden war. Seine Angst um seine im Verborgenen lebende Familie wird in diesen Wochen immer größer.

Forderungen von PRO ASYL

  • Subsidiär Geschützte – also zum Beispiel Syrer, die vor Krieg, Terror und Folter fliehen – müssen mit GFK-Flüchtlingen (jenen, die aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden) rechtlich gleichgestellt werden. Die Kontingentierung muss abgeschafft werden.
  • Zudem müssen die derzeit geltenden Gesetze umgesetzt und Verfahren dürfen nicht länger verzögert werden. Dafür müsste das Auswärtige Amt eine digitale Antragstellung der Visumsanträge ermöglichen und das Verfahren zum Familiennachzug stärker nach Deutschland verlagern. Anstatt bei den unterbesetzten Auslandsvertretungen könnten Anträge auf Familiennachzug direkt im Auswärtigen Amt bearbeitet werden, und auch lokale Ausländerbehörden könnten durch das Vorabzustimmungsverfahren frühzeitig eingebunden werden. All das würde die unerträglichen Wartezeiten enorm verkürzen und funktioniert bereits bei zugewanderten Fachkräften so, die ihre Familien nachholen. (Fachkräfte müssen laut Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde von der  Auslandvertretung einen Termin für den Antrag auf ein Visum  bekommen, über den dann innerhalb von drei Wochen entschieden werden muss.)
  • Minderjährige Geschwisterkinder dürfen nicht länger vom Familiennachzug ausgeschlossen werden: Wenn ein Kind oder Jugendlicher allein in Deutschland lebt, muss er oder sie das Recht haben, sowohl seine Eltern als auch seine Geschwister zu sich holen zu können.

Pressemitteilung 13.7.2021