Siegler kneift - Stadtverordnetenvorsteher kann seine Behauptungen nicht beweisen

erstellt von VVN-BdA — zuletzt geändert 2020-05-26T15:28:27+01:00
Zu den Unterstellungen gegen die VVN nach der Gedenkfeier am 8. Mai an der Paulskirche

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Der sorgsame Umgang mit diesem wertvollen Grundrecht ist nicht jedermanns Sache. Jüngstes Beispiel hierfür sind die Verleumdungen und Diffamierungen, die der Frankfurter Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler bezüglich der VVN-BdA zum Besten gab. Dabei ist die VVN-BdA nur mittelbar Gegenstand von Sieglers Tiraden. Tatsächlich handelt es sich um eine Kontroverse, die führende Vertreter der Frankfurter CDU mit dem Oberbürgermeister Peter Feldmann meinen, austragen zu müssen.

Es geht um die Frage, ob bei der Kranzniederlegung am Mahnmal für die Opfer der NS-Terrorregimes an der Paulskirche am 8. Mai die Anwesenheit des Bürgermeisters und Kämmerers, Uwe Becker und eben von Stephan Siegler auf - nun, sagen wir mal - unklaren Voraussetzungen beruhte. Die beiden führenden CDU-Mitglieder behaupten jedenfalls, hätten sie gewusst, in welcher Gesellschaft sie der Kranzniederlegung beiwohnen, wären sie dort nicht erschienen. In welcher Gesellschaft befanden sie sich denn? Zu den Anwesenden bei der Kranzniederlegung zählte Oberbürgermeister Peter Feldmann, die Überlebende des KZ Theresienstadt, Edith Erbrich, Vertreter*innen von etwa dreißig Organisationen und Parteien, darunter die Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen und der Landtagsabgeordnete Ulrich Wilken. Zu den Organisationen zählt auch und selbstverständlich die VVN-BdA. Daran nahm Stephan Siegler Anstoß, mit der „Begründung“, die VVN-BdA wolle „das System der BRD überwinden“ und sie „will unseren demokratischen Rechtsstaat abschaffen“. Belege führte Herr Siegler für diese Verleumdungen nicht an. Kann er auch nicht, da sie frei erfunden sind.

Mit Schreiben vom 13. Mai forderte die VVN-BdA den Stadtverordnetenvorsteher auf, diese Unterstellungen und Diffamierungen zurückzunehmen. Das hat er nicht getan. „Das habe ich, ehrlich gesagt, auch nicht erwartet“, äußert sich dazu Norbert Birkwald, Frankfurter Sprecher der VVN-BdA. Allerdings hat die Vereinigung der Antifaschisten erwartet, dass Siegler seine verleumderischen Aussagen belegt. Das hat er auch nicht getan. „Das habe ich auch nicht erwartet, schließlich kann er keinen Beleg für diese infamen Unterstellungen erbringen“, kommentiert Birkwald das Schweigen des Stadtverordnetenvorstehers.

Herr Siegler nimmt das Recht auf freie Meinungsäußerung für sich in Anspruch. Eine Meinungsäußerung muss nicht der Wahrheit entsprechen, sie braucht sich auf keine Tatsachen stützen. Sie darf dazu dienen, den politischen Gegner zu diskreditieren. Dass - ausgerechnet - der Stadtverordnetenvorsteher zu solchen Mitteln greift, spricht nicht für seine politische Souveränität.

VVN-BdA, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Frankfurt, Pressemitteilung, 26. Mai 2020

siehe auch: https://www.frankfurter-info.org/news/richtigstellung-zum-8-mai-in-frankfurt-an-der-paulskirche-und-am-roemer