Solidarität mit Hagen Kopp!

erstellt von PRO ASYL — zuletzt geändert 2021-05-06T12:31:08+02:00
Humanität und der Einsatz für die Menschenrechte sind keine Straftaten

In Aschaffenburg findet heute vor dem Landgericht ein Berufungsverfahren gegen Hagen Kopp  statt. Dem Menschenrechtsaktivist wird vorgeworfen, öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben, weil er  im Impressum  für die Website  Bürger:innenasyl stand. Kopp habe dazu aufgefordert, von Abschiebung bedrohten Menschen Asyl zu gewähren, sie notfalls in Wohnungen zu verstecken. Vor dem Amtsgericht Alzenau wurde Kopp im Juli 2020 freigesprochen.

PRO ASYL sieht in den verschiedenen Strafverfahren gegen  Menschen, die aus ihrem Glauben oder aus  ihrer Überzeugung heraus, solidarisch mit von Abschiebung bedrohten Schutzsuchenden sind, eine sehr gefährliche Entwicklung. Gelebte Humanität und der Einsatz für die Menschenrechte sind keine Straftaten.

Menschen wie Mutter Mechthild Thürmer (Äbtissin/Kirchschletten), Bruder Abraham Sauer (Kloster Münsterschwarzach), Cédric Herrou (Olivenbauer aus Breil-sur-Roya/ Frankreich), die Flüchtlingshelferin Anni Lanz (Basel/Schweiz) Helen Brewer (stellvertretend für  die Stansted 15/Großbritannien) verteidigen die Menschenrechte und Menschlichkeit, indem sie Menschen in Not geholfen haben. All diese Menschen wehren sich gegen die Kälte, Härte  und Gleichgültigkeit in der der deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik.  

Hagen Kopp  steht genau in dieser Reihe. Ihm gilt unsere Solidarität, unser Respekt!

Presseerklärung 6. Mai 2021