Syrien: Zehn Jahre Krieg und Sanktionen

Ärzt*innenorganisation weist auf humanitäre Folgen der Sanktionen hin

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW macht anlässlich von zehn Jahren Syrienkrieg auf die katastrophale humanitäre Situation im Land aufmerksam und fordert die Bundesregierung auf, die Sanktionen kritisch zu überprüfen. Laut dem UN-Generalsekretär Antonio Guterrez sind rund 60 Prozent der Syrer*innen in diesem Jahr von Hunger bedroht.

Der UNICEF-Regionaldirektor für den Mittleren Osten Ted Chaiban beklagt, dass mehr als 500.000 syrische Kinder unter fünf Jahren an Mangelernährung leiden. Auch seien sechs Millionen Kinder auf humanitäre Hilfe angewiesen.

„Angesichts dieser Zahlen ist es dringend überfällig, die Effekte der Sanktionen auf die Ernährungs- und Gesundheitssituation zu analysieren sowie ihre Wirksamkeit in Bezug auf die postulierten Ziele zu evaluieren“, betont Susanne Grabenhorst, Vorsitzende der IPPNW.

Zahlreiche westliche Staaten werfen der Regierung in Damaskus vor, durch bürokratische Maßnahmen humanitäre Hilfen zu unterbinden. Gleichzeitig wird selten darauf hingewiesen, dass die anhaltenden unilateralen Sanktionen der EU und der USA erhebliche Auswirkungen auf die humanitäre Situation haben. Die EU hat ihre Wirtschaftssanktionen gegen das Land noch einmal bis zum 1. Juni 2021 verlängert. Gleichzeitig äußerte sich der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller besorgt über die beispiellose Lage in Syrien und sprach von der „größten Tragödie des Jahrhunderts“.

Ähnlich äußert sich auch die “Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu den negativen Auswirkungen der einseitigen Zwangsmaßnahmen” Prof. Alena Douhan. Sie wandte sich Ende Dezember 2020 mit einem Appell an die USA und kritisierte, dass die Syrien-Sanktionen angesichts der katastrophalen Situation nach zehn Jahren Krieg die fundamentalen Rechte der syrischen Bevölkerung verletzen würden. Die Sanktionen stünden dem Recht der Menschen auf eine menschenwürdige Unterkunft im Wege und verhinderten insbesondere angesichts der COVID-19 Pandemie den Aufbau humanitärer Infrastruktur. Prof. Alena Douhan zieht in Zweifel, dass die Syrien-Sanktionen völkerrechtskonform sind.

Während viele der von Sanktionen betroffenen Personen in der Lage sind, solche Maßnahmen durch ihren Zugang zum Schwarzmarkt zu umgehen, ist dies dem Großteil der Zivilbevölkerung nicht möglich. Darüber hinaus hat die Schwierigkeit, Ausnahmeregelungen für Hilfsorganisationen zu erwirken, und die sogenannte „Over-Compliance“ von Finanzinstituten und Firmen aufgrund der befürchteten Folgen, die Bereitstellung humanitärer Hilfe z.B. im Rahmen der COVID-19-Pandemie erheblich behindert.

„Aus unserer Sicht können der Stopp jeglicher Rüstungsexporte sowie Waffenembargos durchaus hilfreich sein, um bewaffnete Konflikte und Menschenrechtsverletzungen einzudämmen, nicht aber umfassende einseitige Sanktionen, die noch nicht einmal eine Legitimation der Vereinten Nationen haben“, so Grabenhorst.

Pressemitteilung 12.3.2021