Tag der Menschenrechte - (K)ein Recht auf Familie!

erstellt von iaf — zuletzt geändert 2019-12-10T11:39:39+02:00
Verband binationaler Familien und Partnerschaften die Bürokratie beim Familiennachzug abzubauen, die Verfahren zu vereinfachen und den deutschen Sprachnachweis A1 abzuschaffen.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. In Artikel 16 (3) steht: Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. So der Anspruch. Die Wirklichkeit sieht für viele Familien anders aus.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Grundlage zahlreicher Verfassungen, auch der Grundrechte in Deutschland oder der Europäischen Menschenrechtskonvention. Danach haben alle Menschen die gleichen Rechte. “Es gibt aber ein gleicher als gleich. Das erleben wir in unserer täglichen Arbeit. Nicht alle Familien haben das gleiche Recht, ihre Familieneinheit in Deutschland zu leben,“ konstatiert Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

„Die Verfahren in der Familienzusammenführung sind für viele Paare intransparent und oftmals ist ein Ende nicht abzusehen. Wir haben verzweifelte Paare, die über Monate bis hin zu Jahren getrennt voneinander leben müssen,“ führt Stöcker-Zafari weiter aus.

In Ausbildung, Studium oder Arbeitsleben werden immer öfter globalisierte Erfahrungen erwartet und honoriert. Aber nicht, wenn es um private Beziehungen geht. Paare und Familien sehen sich in Deutschland vielfach mit nationalen Bestimmungen konfrontiert, die eine Familieneinheit in Deutschland erschweren oder gar verhindern. Bürokratische Hürden, angezweifelte Beglaubigungen, erschwerte Bedingungen, angeforderte Dokumente beizubringen oder der deutsche Sprachnachweis, sind nur einige der Ursachen. “Je nach sozialem Status und Bildungshintergrund oder auch Herkunftsland werden zudem Unterschiede gemacht. Das wird von vielen Paaren als Willkür empfunden”, so Stöcker-Zafari Der Verband nehme den Tag der Menschenrechte zum Anlass die Forderung zu wiederholen, endlich die Verfahren zur Familienzusammenführung zu vereinfachen. Das bedeute den Sprachnachweis als zwingende Voraussetzung zu streichen und die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren.

Im Anschluss einige Einzelfälle aus der Beratung, sie stehen für viele andere.

Wann ist ein Härtefall ein Härtefall?

Zahra ist als kleines Mädchen mit ihren Eltern aus Afghanistan nach Deutschland gekommen.

Bei einem Aufenthalt in Afghanistan lernt sie Dawood kennen und verliebt sich. Die beiden heiraten und leben zunächst in Afghanistan. Zahra wird schwanger. Da die Lage in Afghanistan zunehmend unsicherer wird, will Zahra ihr ungeborenes Kind beschützen und fliegt nach Deutschland. Zahra ist schon seit langem deutsche Staatsbürgerin und ihr Kind wird auch die deutsche Staatstangehörigkeit haben. Es besteht also eigentlich kein Problem für Dawood zu seiner Ehefrau und seinem ungeborenen Kind nach Deutschland zu reisen. Als Vater des Kindes darf er einreisen und würde auch einen Aufenthaltstitel bekommen. Aber: die deutsche Botschaft in Kabul ist geschlossen. Zuständig wären nun die deutschen Botschaften in Neu-Delhi oder in Islamabad. Das Problem: Dawood bekommt keinen Termin. Die Wartezeit auf einen Termin zur Antragsabgabe für ein Visum für einen Nachzug zur Geburt bzw. zur Ehefrau beträgt derzeit ca. 1 Jahr. Möglich wäre eine Härtefallregelung und die Botschaften könnten ihm einen besonderen Termin geben. Eine Geburt gilt aber nicht als Härtefall.

Zahra: “Wir verstehen das nicht und ich habe Angst. Ich muss jetzt mein erstes Kind alleine zur Welt bringen. Dawood hat sich so darauf gefreut, sein Kind gleich in den Armen zu halten. Ich kann nicht mit meinem Mann zur Geburtsvorbereitung gehen, wir können uns nicht gemeinsam auf ein Leben mit der Kleinen vorbereiten. Die Vorstellung, wenn die Wehen einsetzen, alleine ins Krankenhaus fahren zu müssen, alleine alles durchzustehen, ohne seine Unterstützung, die Vorstellung ist schrecklich.”

Sprachnachweis trotz Deutschkenntnisse und Hochschulstudium?

Henrike studiert in China. Hier lernt sie Adil kennen. Er ist Syrer und hat ein Vollstipendium in China. Die beiden lernen sich an der Uni kennen, haben viele Gemeinsamkeiten, verlieben sich ineinander und heiraten. Henrike bekommt ein Jobangebot in Deutschland und kehrt zurück. Sie will Adil nachholen, doch der Familiennachzug gestaltet sich schwieriger als gedacht. Denn Adil muss ein Zertifikat für seine Deutschkenntnisse in der Stufe A1 vorlegen. Adil spricht mehrere Sprachen, auch etwas Deutsch. Er hat nur kein Zertifikat. Jetzt muss er in einer chinesischen Sprachschule mit chinesischen Trainingsmethoden das Zertifikat erwerben. Das Institut ist nicht auf Ausländer eingestellt. Das setzt Adil unter enormen Druck. Wäre er in Syrien, könnte er in der Botschaft ein Interview in Deutsch durchführen. Das wird von der dortigen deutschen Botschaft anerkannt. Nicht aber von der deutschen Botschaft in China. Adil kann aber nicht nach Syrien zurück.

Henrike: “Ich verstehe die Welt nicht mehr. Adil ist Architekt, er wird aber nicht als Hochqualifizierter anerkannt. Ich finde es ungerecht, nur weil er Syrer ist, dass diese Regelungen nicht für ihn gelten. Oder dass er das Pech hat, nicht aus einem Staat zu kommen, wo Ehepartner einfach ohne Sprachzertifikat nach Deutschland nachziehen dürfen. Es ist so absurd.

Ich dürfte mit Adil in Frankreich leben, die verlangen nur die Heiratsurkunde. Aber ich habe gerade meinen tollen Job in Deutschland angenommen. Den kann ich doch nicht gleich wieder aufgeben. Warum habe ich nicht die gleichen Rechte wie andere EU-Bürgerinnen, die mit ihrem Mann aus einem Nicht-EU-Staat einfach nur zusammen leben wollen? Warum gelten im Schengenraum nicht die gleichen Bedingungen? Mit meinem Mann zusammen zu sein, sollte einRecht sein, das niemand und keine staatliche Behörde hinterfragen darf. In Deutschland gibt es dieses Recht offenbar nicht. Ich bin so wütend wegen dieser Ungerechtigkeit.”

Kinder ja, Frau nein?

Peter wird von einer internationalen Firma nach Südostasien geschickt. In seiner Firma lernt er Samira kennen. Sie arbeiten zusammen, lernen sich immer besser kennen und verlieben sich.

Die beiden heiraten und bekommen zwei Kinder: Thomas und Elvira. Die Familie ist glücklich.

Sie leben mehrere Jahre so, bis eines Tages Peter nach Deutschland zurückbeordert wird. Peter hat keine Wahl, wenn er seine Arbeit nicht verlieren will. Was nun? Thomas ist erst 8 Monate alt, er braucht Samira und die Wohnung vor Ort muss aufgelöst werden, vieles muss noch organisiert werden. Samira bleibt mit den Kindern also erstmal vor Ort und kann nun ohne Sprachzertifikat nicht einfach nachziehen.

Peter: “Ich sitze jetzt hier alleine in Deutschland. Ich habe alles vorbereitet. Ich habe für mich und meine Familie die Wohnung angemietet, die Kinderzimmer hergerichtet. Ich vermisse meine Familie, es ist furchtbar, Und meine Familie vermisst mich. Samira hat Schwierigkeiten mit dem Deutschzertifikat, es dauert länger als sie dachte. Sie muss neben der Arbeit und den Kindern lernen, oft ist nicht viel Zeit und sie steht unter enormem Druck. Und ich sitze hier Abend für Abend ohne sie und ohne meine Kinder. Allein in der großen Wohnung. Und meine Familie ist Tausende von Kilometern entfernt.”

Dublin und kein Ende

Sarah lernt ihren Freund Suleyman bei einem Urlaub in Italien kennen. Suleyman ist geflüchtet und er hat Asyl in Italien beantragt. Sarah versucht, sein Asylverfahren mit Hilfe von Anwälten zu beschleunigen. Ohne Erfolg. Sie reist immer wieder nach Italien, die beiden genießen die wenige Zeit, die sie zusammen haben. Dann wird Sarah schwanger. Suleyman will Sarah nicht im Stich lassen und reist nach Deutschland. Dort angekommen geht Sarah mit ihm zur Registrierung, Suleyman muss nach Bamberg in die Erstaufnahme. Sie fahren gemeinsam dorthin, 220 km von Sarahs Wohnort entfernt. Suleymans Antrag auf Asyl wird in Bezug auf Dublin abgelehnt. Sie klagen gegen den Ablehnungsbescheid, denn der Tag der Geburt rückt immer näher. Suleyman darf Bamberg an 5 Tagen im Monat verlassen, um Sarah zu besuchen. Dann wird diese Verlassenserlaubnis gestrichen. Und Suleyman reist trotzdem zu Sarah, er will sie nicht alleine lassen. Sie informieren die Behörden. Sarah bekommt einen Sohn und sofort nach Geburt des Kindes informieren sie über eine Anwältin die Behörden, dass er Vater des Kindes ist. Sie beantragen eine Aufenthaltserlaubnis und trotz mehrfacher Nachfragen der Anwältin, melden die Behörden sich erst Monate später – mit der Aufforderung sofort in ein Anker-Zentrum zu gehen, da er sonst zur Fahndung ausgeschrieben werden würde. Da Sarah arbeitet, ist es Suleyman, der sich überwiegend um den gemeinsamen Sohn kümmert. Um den behördlichen Anforderungen Folge zu leisten, geht Suleyman in das Ankerzentrum in Bamberg ohneErlaubnis, das Zentrum zu verlassen. Obwohl die Behörden die ganze Zeit über seinen Aufenthaltsort informiert waren, wird ihm Untertauchen vorgeworfen.

Sein Antrag auf Aufenthalt wird abgelehnt, er bietet die freiwillige Ausreise nach Italien an. Dies wird abgelehnt. Die Behörden wollen ihn abschieben. Drei Tage vor dem 1. Geburtstag des gemeinsamen Sohnes wird Suleyman nach Italien abgeschoben.

Sarah:” Ich habe dann gleich einen Termin bei der Botschaft in Rom vereinbart – den Visumsantrag hatten wir mit allen nötigen Unterlagen (Sorgerechtserklärung, Vaterschaftsanerkennung, Kopie des Reisepasses des Kindes, Geburtsurkunde, etc) bereits vorbereitet. Leider wurde der Reisepass von Suleyman (er befindet sich ja in Italien im Asylverfahren) einbehalten von der Polizei (Questura) und auch nicht rausgegeben. Und die Botschaft teilte mir nur kühl mit, dass ohne den Pass auch kein Visum beantragt werden kann.

Die Lage scheint ausweglos. Ich habe nun trotz meiner finanziellen Probleme, zwei weitere Anwälte (1 in Deutschland, 1 in Italien) eingeschaltet und hoffe auf ein Wunder. Ich muss jeden Tag mit mir selbst kämpfen – aufzustehen, bestmöglich für mein Kind da zu sein – meine Arbeit gut zu machen. Und die Menschen, die diese Entscheidungen getroffen haben, denken wahrscheinlich nicht einmal mehr darüber nach.”

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Pressemitteilung, Frankfurt, 10. Dezember 2019