Tariftreuegesetz ohne Tariftreue

erstellt von DGB Frankfurt — zuletzt geändert 2021-07-06T15:52:48+01:00
DGB-Frankfurt zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG)

Der DGB übt deutliche Kritik an der von der schwarz-grünen Landesregierung geplanten Novellierung des Hessischen Vergabe und Tariftreuegesetzes (HVTG). „Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN planen ein Tariftreuegesetz ohne Tariftreue“, fasst der Frankfurter DGB-Vorsitzende Philipp Jacks die Kritik zusammen. „Dadurch subventioniert die Regierung gezielt Lohndrückerei und Schrottbauten, langfristig wird das die Steuerzahler deutlich teurer zu stehen kommen, als wenn man gleich in bessere Qualität investiert. Gute regionale Unternehmen bewerben sich gar nicht mehr auf öffentliche Aufträge, weil sie gegen die Billigkonkurrenz keine Chancen haben.“

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ziehe keinerlei Grenzen in Bezug auf Lohnuntergrenzen, die nicht ohnehin schon durch Bundes- oder EU-Gesetz vorgegeben seien. „Dass die Landesregierung die Landesvergaben an Billigheimer vergeben will, ist äußerst bedauerlich und ein Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer. In Thüringen und im Saarland ist das nämlich jüngst beschlossen worden. Wenn das von der hessischen Regierung nicht gewünscht ist, hätte sie zumindest den Kommunen die Entscheidung überlassen können, ob diese ihre Aufträge tariftreu ausschreiben und so die regionale Wirtschaft fördern. Aber noch nicht mal das ist möglich, das Gesetz ist seinen Namen nicht wert!“, kritisiert Jacks. 

Besonders deutlich zeige sich dies mit Blick auf die Durchschnittslöhne im Baugewerbe. Nach Auskunft der Sozialkasse hat Hessen die niedrigsten Durchschnittslöhne im Baugewerbe im Vergleich der westdeutschen Bundesländer. „In Frankfurt schlägt die fehlende allgemeine Tariftreueregelung besonders ins Gewicht. Der Durchschnittslohn im Baugewerbe ist mit 14,20 Euro pro Stunde hier besonders niedrig“, so Jacks.

Und noch einen wichtigen Unterschied sehen die hessischen Gewerkschaften zu anderen Bundesländern: Die Landesregierung habe auch einem vergabespezifischen Mindestlohn die Absage erteilt: „So hätte verhindert werden können, dass bei Vergaben in niedrigen Lohnsegmenten, zum Beispiel bei der Reinigung von öffentlichen Gebäuden, die Beschäftigten von ihrem Vollzeit-Einkommen leben können, und nicht noch zusätzlich ALG I oder ALG II beantragen müssen“, so Jacks.

Zudem werde das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz weiterhin nicht kontrolliert, und die Sanktionsmöglichkeiten wurden sogar abgeschwächt. „Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wird kein Rahmen für einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge geschaffen, ganz im Gegenteil: Es ist eine Einladung zum Unterbietungswettlauf um öffentliche Aufträge, der auf dem Rücken der Lohnabhängigen, der Steuerzahlenden und der Allgemeinheit ausgetragen wird.“

Pressemitteilung 05.07.2021