Unzuständig: Amtsgericht lässt Prozess gegen Klimaaktivist*innen platzen

erstellt von Wald statt Asphalt — zuletzt geändert 2022-09-15T18:51:45+01:00
Pressemitteilung der Angeklagten wegen der Abseilaktion über der Autobahn und dem aufgehobenen Termin am 14.9.2022

Der für den Mittwochmorgen angesetzte Gerichtsprozess gegen fünf Angeklagte, die am 26.10.2020 mit Protestspruchbändern gegen Flughafen- und Autobahnausbauten an einer Brücke über der A5 demonstrierten, wurde kurzfristig abgesagt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft hatte die Polizei mitgeteilt, dass das Gericht nicht zuständig war. „Das ist eine Frechheit, so kurzfristig den Prozess abzusagen. Wir waren alle schon in Frankfurt, da wir lange Anreisewege hatten und deshalb am Vortag angereist sind“, heißt es von den Angeklagten.

Zudem bezweifeln sie, dass diese Nichtzuständigkeit erst am Montag auffiel. „Das Gericht hat seine örtliche Zuständigkeit stets zu prüfen, zudem war die Polizei selbst schon während der Untersuchungshaft im Anschluss an die Aktion darüber informiert, dass der Aktionsort im Kreis Offenbach lag." Die Angeklagten vermuten, dass dieses Wissen absichtlich verheimlich wurde, um die damalige Untersuchungshaft verhängen zu können. „Hier sollten Klimaschützer*innen kriminalisiert und eingeschüchtert werden.

Es ging damals um die Durchsetzung von Waldrodungen und Flächenversiegelungen für den Bau der A49 sowie insgesamt um weitere Freibriefe für eine unverantwortliche Politik des Weiter-so.“ Die angeklagten Autobahngegner*innen hatten sich mit ihrer Aktion der unverantwortlichen Politik entgegengehängt – und das sollte bekämpft werden.

„Klima schützen ist kein Verbrechen“, sagen die Angeklagten und fordern deshalb die Einstellung aller Verfahren wegen Aktionen für Verkehrswende und Klimaschutz."

Pressemitteilung 14.9.2022