Urteilsverkündung zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Am 6. März ab 11 Uhr wird der Staatsgerichtshof die Entscheidung über die Klage der hessischen Linksfraktion gegen die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz verkünden.
Axel Gerntke, Liquidator und ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der Hessischen Linksfraktion erklärt:
“Ein Gesetz, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv beschränkt, als „Versammlungsfreiheitsgesetz“ zu titulieren, zeugt zwar von Humor, zugleich aber von wenig Fingerspitzengefühl für demokratische Grundrechte!“ Dies müssten sich CDU und Grüne, die das Gesetz verabschiedet hatten, vorhalten lassen, aber auch von der jetzigen Landesregierung aus CDU und SPD sei eine grundrechtskonforme Reform nicht zu erwarten.
Die Linke kritisiere insbesondere, dass die Durchführung von Versammlungen erheblich erschwert werde. Zum einen würden denjenigen, die eine Demonstration anmelden wollen, umfängliche bürokratische Hürden in den Weg gelegt, zum anderen drohen empfindliche Sanktionen bei Verstößen gegen rechtlich fragwürdige Bestimmungen. Zugleich würden der Polizei unverhältnismäßige Befugnisse eingeräumt.
„Die vormalige schwarz-grüne Regierung hat ebenso wie die aktuelle CDU/SPD-Landesregierung nicht verstanden, dass Art. 14 Hverf es der staatlichen Gewalt aufgibt, die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und nicht, sie willkürlich einzuschränken. Wir hoffen auf ein entsprechendes Urteil des Staatsgerichtshofes", erklärte Gerntke.
Die Verkündung findet am Donnerstag ab 11 Uhr beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden statt.
Pressemitteilung 5.3.2025