Verwaltungsgericht Frankfurt zu Roger Waters

erstellt von Jüdische Gemeinde Frankfurt — zuletzt geändert 2023-04-24T20:19:14+02:00
Zum heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main betreffend das Konzert von Roger Waters am 28. Mai 2023 in der Frankfurter Festhalle, erklärt der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main:

„Das Verwaltungsgericht hat einen für uns nicht nachvollziehbaren Beschluss gefasst, indem es einem ausgewiesenen Antisemiten wortwörtlich eine Bühne in Frankfurt bietet. Die Argumentation, das Grundrecht der Kunstfreiheit sei durch die Konzertabsage der Messe-Geschäftsführung verletzt, würde unserem Verständnis nur dann gelten, sofern Antisemitismus nunmehr von der Kunstfreiheit in Deutschland gedeckt wird.

In Anbetracht der documenta-Ereignisse, scheint dieser Gedanke nicht weit hergeholt, offenbart er doch eine eklatante Ignoranz gegenüber der historischen und aktuellen Verantwortung, Judenhass in Deutschland zu bekämpfen. Der Antisemitismus von Roger Waters wird in der Erläuterung zum Verwaltungsgerichtsbeschluss als Meinung beschrieben, die es nunmehr zu akzeptieren gelte. Gegen diese Ansicht wehren wir uns vehement.

Der Beschluss lässt uns mit vielen Fragen zurück, die es gesamtgesellschaftlich unbedingt zu thematisieren gilt: Warum kann die Verletzung der „Würde der in der Reichspogromnacht zusammengetriebenen Juden in der Festhalle“ durch den Auftritt eines Antisemiten am selbigen Ort laut Verwaltungsgericht nicht festgestellt werden, eine Verletzung der Würde des Künstlers bei einer bleibenden Konzertabsage aber schon? Warum wird die „Beeinträchtigung des Achtungsanspruchs der hier lebenden Jüdinnen und Juden nicht zweifelsfrei festgestellt“, wo jüdische Gemeinden doch bundesweit die Konzerte Roger Waters‘ aufgrund des bei seinen Bühnenshows und in seinen Interviews offenbarten Antisemitismus verhindern wollen, die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit von Roger Waters hingegen doch?

Die Gerichte können noch so oft von historischer Lehre sprechen, die damit dem höchsten Gut der Meinungsfreiheit Schutz gewährt – wenn sie aber nicht in der Lage sind, propagierten Judenhass Einhalt zu gebieten, sind die Lehren falsch gezogen worden.

Die Jüdische Gemeinde Frankfurt wird nicht tatenlos dabei zusehen, wie ein Judenhasser wie Roger Waters sein antisemitisches Gift verbreitet. Wir rufen schon jetzt zu einem breiten gesamtgesellschaftlichen Bündnis auf, um gegen den Auftritt zu demonstrieren.“

Pressemitteilung 24.4.2023