VVN-BdA Hessen: Verfassungsschutz verletzt die Verfassung

erstellt von VVN-BdA Hessen — zuletzt geändert 2017-10-12T11:04:13+01:00
Stellungnahme zum Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel* im Gingold-Prozess

Angriffe auf die verfassungsmäßigen Rechte von Antifaschisten, die Verbreitung von Unwahrheiten und Verleumdungen wirft die hessische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) dem hessischen Verfassungsschutz vor.

Anlass dieser Vorwürfe sind die Erklärungen des Landesamtes für Verfassungsschutz in dem Prozess, der in Folge einer Klage der Antifaschistin Silvia Gingold vor dem Verwaltungsgericht Kassel am 19.09.2017 stattfand. Silvia Gingold fordert die Löschung der über sie gesammelten Daten und die Einstellung der geheimdienstlichen Beobachtung.

In seiner Klageerwiderung, die im schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichts dokumentiert wird, behauptet der Verfassungsschutz, „die VVN-BdA werde zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet, da sie sich dem orthodox-kommunistischen Antifaschismus verpflichtet fühle und das Ziel der Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft verfolge. Die VVN-BdA stelle eine Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, weil sie sich gegen das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition richte.“

Nachweise für diese Behauptungen werden nicht genannt. Sie sind auch nicht vorhanden.

Während die VVN-BdA vom Verfassungsschutz bislang als „linksextremistisch beeinflusst“ bezeichnet wurde, erfindet der hessische Verfassungsschutz nunmehr sogar eine „extremistische Organisation der VVN-BdA/DKP“ - so wiedergegeben als „Tatbestand“ auf Seite 9 des schriftlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel, das den Darlegungen des Verfassungsschutzes nahezu vollumfänglich folgte und deshalb die Klage Silvia Gingolds abwies.

Kennzeichnend für die Argumentation des Verfassungsschutzes ist, dass Silvia Gingold nicht nur „Aktivität für die VVN-BdA“ vorgeworfen wird, sondern zum Beispiel auch, dass sie „einen Aufruf zur Einrichtung eines nationalen Gedenktages am 8.Mai unterzeichnet“ habe. Nahezu alle Vorwürfe sind von ähnlicher Qualität.

Die hessische VVN-BdA wertet die Handlungen und Erklärungen des Verfassungsschutzes als Angriff auf die verfassungsmäßigen Rechte von Antifaschisten und als Behinderung der Tätigkeit der VVN-BdA und ihrer Mitglieder. Das schadet der Demokratie. Während die VVN-BdA mit ihren anerkannten Aktivitäten gegen Neofaschismus, Rassismus und Antisemitismus die Demokratie und die Verfassung aktiv schützt, verletzt der Verfassungsschutz mit seinen Praktiken die Verfassung.

Die hessische VVN-BdA erklärt sich solidarisch mit ihrem langjährigen Mitglied Silvia Gingold und unterstützt sie weiterhin in ihrem Begehren nach Einstellung der „Beobachtung“ durch den Verfassungsschutz und die Löschung der über sie zu Unrecht gespeicherten Daten.

(Für die Richtigkeit: P.C. Walther, Sprecher der VVN-BdA Landesvereinigung Hessen)

* Urteil vom 5.10.2017, Aktenzeichen 4 K 641/13.KS

VVN-BdA Hessen (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten), Pressemitteilung, 12. Oktober 2017