Wenn die Fraport AG das Einkommen streicht

erstellt von unter_bau — zuletzt geändert 2021-05-11T11:01:26+01:00
Studentische Aushilfe zieht wegen prekärer Arbeitsverhältnisse vor Gericht.

Am Mittwoch, den 12.05.2021, findet der Gütetermin im Fall einer studentischen Aushilfe gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, die Fraport AG, vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. statt. Das Arbeitsverhältnis der Kolleg*in Swantje war nach einjähriger Anstellung am 27.03.2020 ohne Bezahlung pausiert worden, obwohl ihr Arbeitsvertrag noch kurz zuvor um 6 Monate verlängert worden war. Auch der Anspruch auf Kranken- sowie Urlaubstage wurde in diesem Zuge aberkannt. Mit Unterstützung der Hochschulgewerkschaft unter_bau, in der die Kolleg*in organisiert ist, klagt sie nun gegen die Fraport AG.

Mit einem Schreiben vom März 2020 wurde das Arbeitsverhältnis praktisch ohne eine Kündigung mit sofortiger Wirkung aufgehoben und die bei der Fraport AG angestellten Studierenden – nach Aussage der damaligen Personalreferentin der Kolleg*in rund 1000 Personen – wurden, ohne offiziell entlassen worden zu sein, arbeits- und einkommenslos. Swantje erklärt hierzu: “Wer von uns studentischen Aushilfen nicht über eigene Ersparnisse verfügte oder aus dem Familien- oder Freundeskreis bezuschusst werden konnte, stand von heute auf morgen vor massiven finanziellen Herausforderungen.” Dies sei insbesondere bedenklich, da Fraport sich einen sozial verträglicheren Umgang mit den beschäftigten Studierenden durchaus hätte leisten können – der Reingewinn des Fraport-Konzerns lag 2019 bei über 450 Millionen Euro.

Versuche der Kolleg*in, den Konzern mit gewerkschaftlichen Mitteln in seine Verantwortung zu nehmen, gestalteten sich nicht ganz einfach. Unter anderem erklärte der Betriebsrat der Fraport AG, für studentische Aushilfen nicht zuständig zu sein. Hierzu Vera Laub, Pressesprecher*in von unter_bau: “Ohne eine betriebliche Interessensvertretung für Arbeitnehmer*innen, die auch die Interessen der studentischen Aushilfen berücksichtigt und im Zweifelsfall gegen die Arbeitgeberin durchsetzt, bleiben die Arbeitsbedingungen von Studierenden bei der Fraport AG auch zukünftig prekär. Hier ist ein Wandel dringend notwendig, denn Arbeitsverträge sollten keinen Spielraum für Regelungen lassen, die für die Arbeitnehmer*innen große Unsicherheiten bergen”.

Der Fall der Fraport AG veranschaulicht eine grundlegende Problematik: Nämlich, dass sich die Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen für viele Studierenden durch die Corona-Pandemie massiv verschlechtert haben. Dazu führt Laub an: “Die negativen Auswirkungen der Krise scheinen auch hier nach unten weitergereicht zu werden. Die Fraport AG hat die Gelegenheit dazu genutzt, auf Kosten der studentischen Aushilfen ihren Profit zu steigern. Diese Systematik müssen wir langfristig verändern, damit in unserer Gesellschaft nicht länger die Bedürfnisse der Arbeiter*innen unter denen der Kapitalakkumulation stehen.” Unter_bau trägt dazu als basisdemokratische Hochschulgewerkschaft, die für gute Studien- und Arbeitsbedingungen streitet, bei.

Hochschulgewerkschaft unter_bau, Pressemitteilung, 11.05.2021