Wer Erdogan kritisiert, darf zu deutscher Politik nicht schweigen

erstellt von DIE LINKE. Hessen — zuletzt geändert 2017-08-27T14:19:53+02:00
Weit verbreitet und berechtigt ist die Kritik am türkischen Präsidenten Erdogan wegen seiner Verfolgung Oppositioneller – nicht nur in der Türkei.

Weniger bekannt ist die enge Zusammenarbeit mit Deutschland auf diesem Gebiet – vor allem in der Verfolgung von Kurdinnen und Kurden. Achim Kessler, hessischer Spitzenkandidat der LINKEN für den Bundestag, erklärt:

„Wir kritisieren, dass – trotz der berechtigten Kritik an Erdogan – die polizeiliche und geheimdienstliche Zusammenarbeit gegen linke und kurdische Oppositionelle reibungslos weiter läuft. Politische Justiz findet nicht nur in der Türkei, sondern auch in der Bundesrepublik statt. Die bundesdeutsche Justiz verfolgt mit dem § 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) kurdische Politiker und Politikerinnen nicht wegen individueller Straftaten, sondern wegen allgemeiner, legaler und friedlicher Aktivitäten wie der Anmeldungen von Demonstrationen, Mahnwachen oder Kulturfestivals.

Deutsche Staatsanwälte verwerten Informationen des türkischen Geheimdienstes, den Erdogan seinem Präsidialamt nun direkt unterstellt hat. Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass die kurdischen Selbstverteidigungskräfte YPG und YPJ die Menschlichkeit gegen den sogenannten Islamischen Staat verteidigen. Sie verdienen Dank und Anerkennung, stattdessen werden sie kriminalisiert. Die geheimdienstliche und polizeiliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung Oppositioneller mit der Türkei muss eingestellt werden. Die Kriminalisierung linker türkischer und kurdischer Aktivistinnen und Aktivisten muss beendet und der § 129b gestrichen werden.“

DIE LINKE. Hessen, Pressedienst, Frankfurt am Main, 26. August 2017