Ziele des Radentscheids verwirklichen

erstellt von DIE LINKE. Im Römer — zuletzt geändert 2019-04-12T13:19:32+01:00
Die Regierungskoalition empfiehlt den Radentscheid wegen formeller Kriterien abzulehnen.

Das verkehrspolitisch Richtige sei leider rechtlich unzulässig, politisch aber werde der Radentscheid befürwortet, redet sich die Koalition heraus. Dazu erklärt Martin Kliehm, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Im Römer:

Ja, dann macht es halt möglich, statt den Radentscheid formal abzulehnen! Wer etwas will, findet Wege, wer nicht, findet Gründe.“

Zusammen mit den Vertreter*innen des Radentscheids müssen die vorgebrachten Mängel behoben werden. Eine rechtlich zulässige Vorlage kann dann in der Stadtverordnetenversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Kliehm: „Wir brauchen eine schnelle und konstruktive Lösung. Rund 40.000 Frankfurter*innen haben sich für den Radentscheid ausgesprochen.  Jeden Freitag gehen tausende Schüler*innen für den Klimaschutz auf die Straße. Den Willen zu einer Verkehrswende kann der Magistrat nicht einfach aussitzen. Die Weichen für eine neue, nachhaltige Mobilität müssen jetzt gestellt werden.“

Sollte der Magistrat sich nicht dazu in der Lage sehen, hat DIE LINKE. Im Römer beantragt, den Radentscheid als Vertreterbegehren nach § 8b HGO durchzuführen.

Mit einem sogenannten heilenden Vertreterbegehren haben Gemeindevertretungen in Hessen die Möglichkeit, ein insbesondere mangels ausreichenden Kostendeckungsvorschlags formell unzulässiges Bürgerbegehren durch ein Vertreterbegehren zu ersetzen. Diese werden immer dann durchgeführt, wenn Gemeindevertretungen es bedauert haben, dass ein für sinnvoll erachteter Bürgerentscheid nicht stattfinden konnte, weil das Bürgerbegehren an einem formalen Mangel litt. Genau das ist beim Radentscheid in Frankfurt der Fall. Lasst es uns anpacken!“, so Kliehm abschließend.

DIE LINKE. Fraktion im Römer, Frankfurt am Main, 12. April 2019

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag der Fraktion DIE LINKE. Im Römer zu M 47/2019

Ziele des Radentscheids verwirklichen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit Vertreter*innen des Radentscheids auf Basis der Gutachten des Rechtsamts, des Hessischen Städtetags und des von den Grünen beauftragten Fachanwalts für Verwaltungsrecht eine Vorlage zu erarbeiten, die geeignet ist, die vorgebrachten Mängel zu heilen und diese der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

2. Hilfsweise ist der Radentscheid als Vertreterbegehren nach § 8b HGO den Bürger*innen zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Der zuständige Dezernent Schneider teilte mit, dass die Entscheidung des hauptamtlichen Magistrats, den Radentscheid abzulehnen, keine politische war, sondern in den Worten der Grünen „das verkehrspolitisch Richtige leider rechtlich unzulässig“ sei. Die rechtlichen Stellungnahmen zeigen auf, wie die Mängel geheilt werden können.

Die SPD wie auch die Grünen stehen nach eigenem Bekunden vollumfänglich hinter den Forderungen des Radentscheids. Anstatt den Radentscheid daher nun in den Rechtsweg oder gar zur Wiederholung der Unterschriftensammlung zu drängen, muss der Magistrat die in den verschiedenen Gutachten vorgebrachten Mängel in einer eigenen Vorlage beheben. Sollte er sich dazu nicht in der Lage sehen, ist die Vorlage als Vertreterbegehren, das nicht an einen konkreten Kostendeckungsvorschlag gebunden ist, den Bürger*innen zur Entscheidung vorzulegen.

Mit einem sogenannten „heilenden Vertreterbegehren“ nach § 8b HGO haben Gemeindevertretungen in Hessen die Möglichkeit, ein insbesondere mangels ausreichenden Kostendeckungsvorschlags formell unzulässiges Bürgerbegehren durch ein Vertreterbegehren zu ersetzen. Seit der Bürgerbeteiligungsnovelle vom 20. Dezember 2015 wurden in Hessen schon mehrere Vertreterbegehren durchgeführt, immer dann, wenn Gemeindevertretungen es bedauert haben, dass ein für sinnvoll erachteter Bürgerentscheid nicht stattfinden konnte, weil das Bürgerbegehren an einem formalen Mangel litt. Genau das ist beim Radentscheid in Frankfurt der Fall.

DIE LINKE. Im Römer