1. Mai-Kundgebung in Wiesbaden

erstellt von Wiesbadener 1.-Mai-Bündnis 2020 — zuletzt geändert 2020-04-29T15:16:07+01:00
Heraus zum 1. Mai! Kommt zur Kundgebung von 12 bis 13 Uhr
  • Wann 01.05.2020 ab 12:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC200)
  • Wo Dern' sches Gelände, Wiesbaden
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Keine Frage: In Zeiten einer Pandemie sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Aber die Regierenden nutzen die aktuelle Lage, um Grundrechte auch dort einzuschränken, wo dies aus Hygienegründen überhaupt nicht erforderlich ist. Im Windschatten der allgemeinen Maßnahmen werden auch Regelungen des Arbeitsrechts ausgehebelt. All dies wird schwer rückgängig zu machen sein, wenn wir nicht heute schon aufstehen und sagen: Stopp! Wir lassen es nicht zu, dass die Krise für die politischen Zwecke von Kabinett und Kapital genutzt wird!

Wie weit wir in den letzten Tagen und Wochen bei der Einschränkung der politischen Meinungs- und Versammlungsfreiheit schon gekommen sind, lässt sich sehr gut im „Tagebuch der Inneren Sicherheit“ nachlesen: https://www.cilip.de/institut/corona-tagebuch/. Besonders im Visier ist übrigens die unabhängige Berichterstattung.

Verlängerung der Arbeitszeit
Erstmalig wurde die Regelung einer maximalen Arbeitszeit von 10 Stunden sowie die Mindest-Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 Arbeitseinsätzen flächendeckend für ganze Branchen außer Kraft gesetzt. Dies war bisher nur mit Genehmigung der zuständigen Landesämter für einzelne betriebliche Ausnahmefälle möglich. Bis zu 12 Stunden am Stück soll unter anderem ausgerechnet das schon unter normalen Bedingungen gesundheitsgefährdete und stark belastete Personal der medizinischen Berufe arbeiten dürfen. Die minimale Ruhezeit wurde für Lohnarbeitende, deren Arbeit der sogenannten Daseinsvorsorge dient, auf 9 Stunden herab gesetzt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 Abs. 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Die Regelung wurde am 27.3.2020 eigens als Teil des Corona- Krisenpaketes verabschiedet. Für das Pflegepersonal der Krankenhäuser ist dies besonders bitter, denn zuvor wurden bereits die geltenden Personal-Untergrenzen für die jeweiligen Stationen bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt.

Diese Regelungen und die massiven, generellen Einschränkungen von Grundrechten stehen exemplarisch für die Notwendigkeit gemeinsamer Aktionen und Demonstrationen am Tag der Arbeit.

Solidarität muss für alle gelten
Nicht nur in Deutschland gibt es Menschen, die gerade in besonders großer Gefahr sind. Nach wie vor sitzen etwa 40.000 Flüchtende auf engstem Raum in Lagern in Griechenland fest. Gleichzeitig schweben weiter Menschen bei der gefährlichen Fahrt über das Mittelmeer in Lebensgefahr. In den letzten Tagen erreichen uns immer wieder schockierende Meldungen von Menschen, die ertrunken sind. All diese Dinge sind unerträglich. Es muss deshalb endlich klar werden:

• Löhne hoch in den schlecht bezahlten Berufen. Schaffung guter und sicherer Arbeitsbedingungen.
• Heraufsetzen der Pflege- und Betreuungsschlüssel im medizinischen und sozialen Bereich.
• Sofortige Rücknahme der neu eingeführten Corona-Arbeitszeitregelung
• Beendigung der generellen Versuche, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuschränken.
• Evakuierung aller Flüchtlingslager an den EU-Außengrenzen. Dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Kommt zur Kundgebung am 1. Mai um 12.00 auf dem Dern'schen Gelände (WI).
Dabei ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung verpflichtend und selbstverständlich muss der Mindestabstand gewahrt werden. Auf dem Platz werden sich Markierungen befinden, damit es leichter wird, den Sicherheitsabstand von 2 m einzuhalten.
Die Teilnahme ist auf 50 Personen beschränkt.