Ethnische Diskriminierung in Israel – nicht nur in den besetzten Gebieten?

erstellt von Arbeitskreis-Nahost-Bremen — zuletzt geändert 2022-05-22T17:56:54+01:00
Diskussionsveranstaltung zum Bericht von Amnesty-International mit Prof. Moshe Zuckermann (Tel Aviv).
  • Wann 09.06.2022 ab 19:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC200)
  • Wo Saalbau Südbahnhof, Diesterwegplatz
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Im Laufe des letzten Jahres haben insgesamt fünf renommierte Organisationen Berichte zu Apartheid in den von Israel beherrschten Gebieten vorgelegt. Diese sehen den Tatbestand der Apartheid erfüllt, entweder für Israel-Palästina insgesamt (BTselem und Amnesty International / AI) oder beschränkt auf die besetzten Gebiete (Human Rights Watch, Yesh Din und UN-Menschenrechtsrat). Ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestag beschreibt eine triftige Indizienlage für Ethnische Vertreibung nach dem Völkerstrafrecht.  Apartheid und ethnische Vertreibung werden im Völkerrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeordnet.

Nach allgemeiner Vorstellung wird Apartheid mit der 1994 beendeten Rassentrennung in Südafrika identifiziert. Obwohl der Begriff aus dieser historische Erfahrung herrührt, ist seine Definition im Völkerrecht nicht deckungsgleich mit den Manifestationen von Apartheid in Südafrika, sondern allgemeiner gefasst. Der relevante Maßstab der fünf Berichte ist die im Völkerrecht formulierte Definition von Apartheid, dargelegt in der Rassendiskriminierungskonvention von 1965,  der Anti-Apartheidkonvention von 1974 und in Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) von 1998.

Die bisherigen Stellungnahmen der Bundesregierung , wie die meisten Äußerungen in den Medien sind sachlich unbegründet, weil sie jeden Bezug auf den relevanten völkerrechtlichen Maßstab vermissen lassen. Mit anderen Worten: Insbesondere der Einwand, der AI-Bericht leiste dem Antisemitismus „unfreiwillig Vorschub“ ist abwegig. Wenn schon, dann leisten die Menschenrechtsverletzungen an den Palästinensern dem Antisemitismus Vorschub und nicht wissenschaftliche Berichte darüber. Nach dem Völkerrecht ist Apartheid geächtet durch Internationalen Abkommen, die Deutschland übernahm mit der Verpflichtung  Apartheid auch international zu verurteilen.

Die Veranstaltung mit Prof. Moshe Zuckermann dient dem Zweck, die Debatte in Deutschland zu versachlichen, durch eine faktenbezogene Darstellung der an den Palästinensern begangenen Menschenrechtsverletzungen und deren Einordnung in den völkerrechtlichen Interpretationsrahmen.

Anmeldung zur Präsenz-Veranstaltung: setarkos13@gmail.com

Die Veranstaltung wird auch über ZOOM übertragen. Anmeldungen dafür an: dr.griesche@gmx.de

Veranstalter: Arbeitskreis-Nahost-Bremen, Palästinensische Gemeinde Hessen, Palästina-Forum Frankfurt
Unterstützer: Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost

Wegen hoher Kosten (v.a. Saalmiete) der Präsenzveranstaltung in Frankfurt, bitten wir um eine Spende auf das Konto der DPG-Bremen (Arbeitskreis-Nahost-Bremen ist dort Mitglied). Spendenbescheinigungen werden ausgestellt. Etwaige Überschüsse gehen an ein Kindergartenprojekt in Khan Yunis/Gazastreifen.
Kontoverbindung: DPG-Bremen; IBAN: DE45290500001012554003 / Stichwort Zuckermann

Siehe auch die Chronik zum Frankfurter BDS-Beschluss https://www.frankfurter-info.org/news/der-kommunale-bds-beschluss-in-frankfurt von Helmut Suttor.