Flashmob: Weg mit 219a!

erstellt von Frankfurt für Frauenrechte — zuletzt geändert 2019-01-23T11:12:51+01:00
Flashmob für ein Recht auf Information! Der §219a, der es Ärzt*innen verbietet, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zu geben, gehört abgeschafft!
  • Wann 26.01.2019 von 13:00 bis 13:30 (Europe/Berlin / UTC100)
  • Wo Paulsplatz
  • Termin zum Kalender hinzufügen iCal

Erkennungszeichen des Flashmobs ist das zum Symbol für das Informationsrecht von Frauen gewordene Klebeband vor dem Mund. Vor Ort gibt es auch Schilder, Klebeband und Stifte zum Ausleihen.

Die §§ 218 und 219 StGB behindern Schwangere in ihrem Recht auf eine selbstbestimmte Entscheidung. Insbesondere § 219a verwehrt ihnen, sich frei und unabhängig zu informieren. Dies ist aber für eine informierte Entscheidung notwendig – sowohl für als auch gegen das Austragen einer Schwangerschaft. Dass der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch behandelt wird, zeigt:
Frauen* wird die Entscheidungshoheit über ihren Körper und ihr Leben abgesprochen und die Fähigkeit, darüber als mündige Bürgerinnen zu entscheiden.