Für das Recht auf Abtreibung und körperliche Selbstbestimmung

erstellt von BfkS — zuletzt geändert 2019-01-19T19:38:00+02:00
Demonstration für die Streichung der §§ 218 und 219
  • Wann 26.01.2019 ab 15:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC100)
  • Wo Alte Oper, Opernplatz
  • Termin zum Kalender hinzufügen iCal

Trotz aller Proteste und Diskussionen rund um den Fall Kristina Hänel und aller Bekundungen zur Notwendigkeit der Streichung des Paragraphen 219a: ES HAT SICH NICHTS GEÄNDERT!

Immer noch werden Abtreibungen gesellschaftlich tabuisiert und als Straftatbestand im Strafgesetzbuch definiert. Ärzt_innen, die einfach nur mitteilen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche als medizinische Dienstleistung anbieten, werden wegen „unerlaubten Werbens für den Schwangerschaftsabbruch“ angeklagt. So anachronistisch dies auch anmuten mag, die Forderungen nach einer Streichung ALLER Anti-Abtreibungsparagraphen ist höchst aktuell! Am 26.01.2019 wird bundesweit immerhin für die Streichung eines dieser Paragraphen, nämlich 219a StGB, protestiert. Dieser verbietet Ärzt_innen allgemein und öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

In diesem Rahmen veranstalten auch wir eine Demonstration. Auftakt ist um 15:00 Uhr vor der Alten Oper, die Abschlusskundgebung findet an der Paulskirche statt.

Bündnis für körperliche Selbstbestimmung Frankfurt

Fragiler Konsens:Schwangerschaftsabbrüche

Jahrelang ist man davon ausgegangen, dass Abtreibungen in Deutschland in der Praxis als selbstverständliche Möglichkeit der körperlichen Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren angesehen werden. Dass Abtreibungen rechtlich nicht vollständig legalisiert waren, schien nur eine Formalie zu sein.

Dass man eine diskriminierende Beratungsprozedur durchlaufen muss, bevor man einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen kann und dabei vom Gesetzgeber als unmündige Person behandelt wird, schien ein rein kosmetisches Zugeständnis an fanatische Christ*innen und Abtreibungsgegner*innen zu sein. Dass Abtreibungen ziemlich teuer und somit für arme Frauen* gerade nicht leicht zugänglich und selbstverständlich sind, ging in der Zufriedenheit mit diesem (Teil-)Erfolg von feministischen Initiativen für körperliche Selbstbestimmung unter. Doch aktuell zeigt sich, dass die fehlende bedingungslose Unterstützung von Schwangerschaftsabbrüchen doch ein Problem ist: Fanatische Abtreibungsgegner*innen belagern ProFamilia-Beratungsstellen und machen deren Besuch zu einem Spießrutenlauf. Katholische Krankenhäuser weigern sich Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen und machen die Suche nach eine*r behandelnden Ärzt*in für ungewollt Schwangere vor allem in ländlichen Regionen zu einer Sisyphos-Arbeit

Diese Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht hinnehmbar und setzt ungewollt Schwangere vehement unter Druck. Der fragile und mühsam erkämpfte Konsens, dass Frauen nicht primär Gebärmaschinen im Dienste der Nation, sondern gleichberechtigte Bürgerinnen mit einem Recht auf freie körperliche Selbstbestimmung sind, wird offensiv angegriffen.

Gleichzeitig werden Schwangere massiv zu pränataldiagnostischen Untersuchungen gedrängt: Sind sie mit einem behinderten Kind schwanger, hat der Gesetzgeber keine Einwände mehr gegen Schwangerschaftsabbrüche, er unterstützt diese sogar. Das zeigt deutlich: Es geht dem Gesetzgeber bei der Aufrechterhaltung der Anti-Abtreibungsparagraphen nicht, um eine irrationale Sorge, um einen noch nicht bewusstseinsfähigen Zellhaufen („Embryo“/“Fötus“), sondern um die Kontrolle über den Körper der Schwangeren und die Reproduktion der Nation.

Schwangerschaftsabbrüche müssen als Möglichkeit der körperlichen Selbstbestimmung legal und kostenlos sein!

Wir fordern die Abschaffung der Anti-Abtreibungsparagraphen §218 und §219 im Strafgesetzbuch!

Bündnis für für körperliche Selbstbestimmung Frankfurt
BfkS