Prozesstermin für Demo-Teilnehmer „NSU 2.0 den Prozess machen!“

erstellt von Rote Hilfe e.V. Frankfurt — zuletzt geändert 2020-01-01T13:30:39+01:00
Zeigt Solidarität und kommt zum Amtsgericht Frankfurt und lasst die Angeklagten nicht alleine! Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!
  • Wann 13.01.2020 ab 14:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC100)
  • Wo Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse 1, Geb. E, Saal 23, 2. OG
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Am 23. März 2019 fand in Frankfurt die Demo: „NSU 2.0 den Prozess machen!“ statt. Anlass waren wiederholte Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Başay-Yıldız hatte im Prozess gegen den rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Opfer vertreten. Ihre Daten waren an einem Computer im 1. Polizeirevier Frankfurt abgefragt worden. Im Zuge der Ermittlungen wurde eine rechtsextreme Chatgruppe in der Frankfurter Polizei aufgedeckt.

Nahezu zeitgleich war es seit September 2018 zu 10 Brandanschlägen auf linke Zentren und Wohnprojekte im Rhein-Main-Gebiet gekommen. Schon im Dezember 2018 hatten Genoss*innen des autonomen Kulturzentrums Metzgerstraße in Hanau einen 46-Jährigen auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Der nach erneuten Brandstiftungen erst im Dezember 2019 verhaftete Mann war aber nach kurzer Befragung von der Polizei entlassen worden. Sprecher*innen der betroffenen Projekte hatten auf die Mitverantwortung der „geistigen Brandstifter“ in der Frankfurter Politik hingewiesen. „In Frankfurt macht eine reaktionäre Koalition aus FDP,  CDU und AfD seit Monaten mobil gegen linke Zentren und Strukturen. Damit heizen sie bewusst das politische Klima an. In ihren Forderungen nach Räumung und Schließung von Orten wie Au, ExZess und Klapperfeld überbieten sich die Beteiligten beim verbalen Zündeln.“ Brandanschläge gegen linke Zentren und Wohnprojekte, rechte Netzwerke bei der Polizei und Morddrohungen, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben sind, stellen nur die Spitze des Eisbergs dar.

Nach dem Ende der Demo „NSU 2.0 den Prozess machen!“ im März 2019, die von einem riesigen Polizeiaufgebot, teilweise dreireihig eingekesselt und ständig abgefilmt, begleitet wurde, stürmten Greiftrupps der Polizei die voll besetzte S-Bahnebene der Hauptwache, um auf dem Heimweg befindliche Demonstrant*innen wegen angeblicher Vermummung festzunehmen. Unseren Genossen wird im Rahmen dieser unverfrorenen Polizeiaktion Beamtenbeleidigung, bzw. angebliche Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Wenn von Nazis und Rechtsradikalen durchsetzte Polizeitruppen antifaschistische Demonstrationen abfilmen, ist das Verdecken des Gesichts ein legitimer Selbstschutz.