Solidarische Prozessbegleitung zu Palästina-Aussage

by Solidarische Freundinnen und Freunde veröffentlicht 16.11.2024

Kundgebung um 9 Uhr und um 10 Uhr beginnt der Prozess

Wann

20.11.2024 ab 09:00 Uhr (Europe/Berlin / UTC100)

Wo

Amtsgericht Frankfurt, Hammelsgasse

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Am 20.11. findet ein Prozess gegen Paul statt, dem die "Billigung von Straftaten" nach §140 vorgeworfen wird. Der Vorwurf: Er hatte gesagt, dass die Palästinenser eine Inspiration sind und der palästinensische Widerstand legitim ist.

Der deutsche Staat lässt eine andere politische Einschätzung der Ereignisse am und seit dem 7. Oktober nicht zu und will oppositionelle Meinungen dazu kriminalisieren. Aber es ist keine Billigung von Straftaten, wenn man eine andere Einschätzung dieser politisch sehr wichtigen Ereignisse vertritt. Im Gegenteil: Das bedeutet das Grundrecht auf Meinungsfreiheit!

Die Staatsanwaltschaft versucht, aus den Aussagen von Paul die Billigung von Straftaten zu konstruieren. Dabei sind viele Vorwürfe rund um den 7. Oktober nicht geklärt, einige wurden bereits als Kriegslügen Israels entlarvt. Eine unabhängige Untersuchung wird von Israel verweigert.

Der Paragraph 140 dient einzig und allein dazu, politische Zensur zu üben und unliebsame Positionen zu unterdrücken. Aber die Position, die sich gegen Besatzung, Vertreibung und Völkermord wendet, lässt sich nicht unterdrücken und sie ist mehr als legitim, weil sie sich gegen krasses und eindeutiges Unrecht wendet.

Fakt ist aber, dass Palästina seit über 75 Jahren besetzt ist, die Palästinenser systematisch vertrieben undermordet werden. Der Internationale Strafgerichtshof betonte zuletzt, dass neben der Westbank und Ostjerusalem, auch der Gaza-Streifen seit 1967 durch Israel besetzt ist. Dabei missachtet es seine völkerrechtlichen Verpflichtungen als Besatzungsmacht zur Gewährung des Selbstbestimmungsrecht der okkupierten Bevölkerung und das Verbot zum Einsatz von Gewalt gegen diese. Die Palästinenser haben das Recht, sich gegen dieses schwere Unrecht zu wehren.