Wunsiedel:

Bayrischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von Rudolf-Heß-Marsch<br> Nach der Bestätigung des vom Landratsamt Wunsiedel verhängten Verbots des für den 20.8. d.J. geplanten Rudolf-Heß-Marschs in Wunsiedel durch das Verwaltungsgericht Bayreuth hat sich gestern auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hinter diese Entscheidung gestellt.

Das Gericht wies damit den Widerspruch des Organisators und Neonazis Jürgen Rieger gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab. Die Sprecherin der Kampagne NS-VERHERRLICHUNG-STOPPEN!, Korinna Pflug, bezeichnete die Entscheidung als erneuten Rückschlag für Rieger. Besonders verwies sie auf die Begründung des VGH, wonach der geplante Marsch die Tatbestandsvoraussetzung des erweiterten Paragraphen 130 StGB erfülle. "Wir begrüßen die Einsicht des Senats, dass der sog. "Heß-Marsch" die "nationalsozialistische Willkürherrschaft billigt, verharmlost oder rechtfertigt", auch wenn sie etwas spät kommt", sagte Pflug. Gleichzeitig aber reicht ein Verbot der Veranstaltung bei der Bekämpfung derartigen Gedankengutes nicht aus. Um faschistisches Denken, Handeln und Reden unmöglich zu machen, braucht es eine Politik, die sich an den Ursachen orientiert und nicht nur die Symptome in Form von Verboten behandelt. Wir werden weder die mögliche nächstinstanzliche Entscheidung abwarten, noch werden wir die Auseinandersetzung mit Rassismus und Faschismus der Justiz überlassen, sagte Pflug. Aus diesem Grund ruft die Kampagne NS-VERHERRLICHUNG-STOPPEN! zur Teilnahme am Antifaschistischen Aktionstag in Wunsiedel am 20. August d.J. auf. Nur die beharrliche Präsenz vor Ort macht deutlich, dass kein Platz ist für die Verherrlichung des Nationalsozialismus. Rudolf Heß war und ist kein Märtyrer oder Held, sondern ein verurteilter Nazi-Kriegsverbrecher.
PM, 11.8.05
http://www.ns-verherrlichung-stoppen.tk