erstellt von Tacheles e.V.
—
veröffentlicht
26.01.2010
—
Einsortiert unter:
Soziales
Die Anrechnung der Kindergelderhöhung im ALG II – Bereich ist rechtmäßig, sie stellt aber einen verwaltungstechnischen Supergau des Arbeitsministeriums dar.
Existiert in
Nachrichten