20-Seiten Alg II-Antrag mit Fallen und Tücken!

Derzeit erhalten Millionen Erwerbslose den monströsen Antragsbogen mit der Aufforderung, diesen frühzeitig einzureichen und an einem festen Termin zum Ausfüllen der Bögen auf dem Amt zu erscheinen. Gleichzeitig melden die Bundesagentur für Arbeit und das zuständige Bundesministerium, die verzögerte Abgabe der Bögen werde zu verzögerter Gewährung von Leistungen führen. Lassen Sie sich nicht verunsichern:

Nach § 37 Sozialgesetzbuch (SGB) II entsteht der Alg II-Anspruch am Tag der Antragsstellung, mithin reicht für die Antragsabgabe streng genommen Montag, der 3. Ja- nuar 2005. Bedenken Sie: Noch nie konnte eine Behörde dazu zwingen, Monate vor Leistungsbeginn Leistungen zu beantragen, zumal noch wichtige Durchführungsverordnungen zum Alg II fehlen.<br> Warum Sie sich Zeit lassen sollten<br> Im riesigen Antragsformular werden Daten über Sie und ihr Umfeld gesammelt. Diese Fülle von Informationen ist nicht erforderlich, um den Bezug von erforderlich, um den Bezug von Alg II zu erleichtern. Im Gegenteil &#8211; bestimmte Angaben könnten (obwohl unzulässig!), dazu genutzt werden, Leistungen zu verwehren oder abzusenken. Bei anderen Daten verstößt die erzwungene Preisgabe gegen den Sozialdatenschutz. Nach § 67a Abs.1 SGB X dürfen nur Daten erhoben werden, die zur Leistungsgewährung erforderlich sind. Bedenken Sie außerdem, dass sich in den kommenden Monaten Ihre Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse grundlegend ändern können.<br> Erst nach Antragstellung unterliegen Sie der Mitwirkungspflicht, d.h. Sie müssen jede Änderung der Behörde bekannt geben.<br> Warum Sie überlegt vorgehen sollten<br> In den vergangenen Jahren hat die Politik gezeigt, dass sie keine Skrupel kennt, sogenannte &#8222;Angemessenheitsgrenzen&#8220; quasi &#8218;über Nacht&#8216; erheblich zu senken. Immer mehr Erwerbslosen werden so Leistungen verweigert. Denken Sie an die Arbeitslosenhilfe und die Verluste in Familien mit Erwerbstätigen durch den dort vorgenommenen Wegfall des Erwerbstätigenfreibetrages (ca. 150 Euro/Monat) und die 20 %-Senkung des Mindestselbstbehaltes auf 80 % des Sozialhilfesatzes. Denken Sie an das Einschmelzen des Betrages für die Alterssicherung von 520 auf 200 Euro pro Lebensjahr! Ca. 400.000 Erwerbslose büßen seither jährlich Leistungen ein.<br> Es gibt gute Gründe, sich in Ruhe über das Arbeitslosengeld II zu informieren, daraufhin genau seine persönlichen Verhältnisse zu prüfen, abzuwarten welche Angaben datenschutzrechtlich unbedenklich erhoben werden dürfen!<br> Füllen Sie schließlich den Antrag erst aus, wenn Sie sicher sind, dass sich bis zum Januar 2005 nichts mehr ändert. Wenn die Agentur für Arbeit bereits einen Termin zur Antragstellung genannt hat, vereinbaren Sie einfach einen späteren &#8222;günstigeren&#8220; Zeitpunkt.<br> Sollte das nicht möglich sein, gehen Sie hin (es droht Säumnisstrafe). Lassen Sie sich dort beispielsweise über die (angeblich) verbesserten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit informieren oder den Erwerbstätigenfreibetrag bei unterschiedlicher Einkommenshöhe ausrechnen. Überlegen Sie danach in Ruhe, ob sie Alg II überhaupt beantragen wollen &#8211; doch machen Sie in der Arbeitsagentur keine unüberlegten Angaben!<br> Was Sie unbedingt wissen sollten<br> Machen Sie in dem Antragsformular keine falschen Angaben (z.B. bei Vermögen). Die Arbeitsagentur kann zurÜberprüfung einen Datenabgleich mit anderen Behörden durchführen. Bei &#8222;bewussten&#8220; Falschangaben kann Ihnen die Leistung vorenthalten werden.<br> Sie brauchen im Antrag nur Angaben Angaben machen, die zur Überprüfung der Leistungsberechtigung benötigt werden.<br> aus: Infoflugblatt der Kampagne der Arbeitslosenzeitung quer und der BAG-SHI

Schlagwörter
Soziales