25 pro Klasse sind genug

Klassenauflösungen und -zusammenlegungen, wie jetzt an der Francke-Schule wieder vom Staatlichen Schulamt durchgesetzt, wären überflüssig, wenn sich Schulamt und Kultusministerium an den Klassenhöchstwerten von 25 SchülerInnen pro Grundschulklasse orientieren würden.

Diese Höchstwerte sieht die geltende Rechtsverordnung von 1992 nämlich vor. Danach hätte die Grundschulklasse der Francke-Schule nicht aufgelöst und die pädagogische Arbeit der KollegInnen nicht entwertet werden müssen. Lediglich ein Zusatz-Absatz in der Verordnung erlaubt es, diese Höchstzahl "um bis zu drei Schülerinnen oder Schüler" zu überschreiten. Diese von der GEW als "Notlagen-Absatz" bezeichnete Regelung sollte eigentlich längst der Vergangenheit angehören, wenn - wie es die Hessische Landesregierung ständig behauptet - die Unterrichtsgarantie erfüllt wäre. Dass eine Kann-Vorschrift zu einer Muss-Vorschrift umgedeutet wird, zeigt die extrem angespannte Unterrichtsversorgung, für die das Hessische Kultusministerium durch seine unzureichende Lehrerzuweisung jedes Jahr sorgt. Wenn gleichzeitig der Frankfurter Integrationsdezernent Magen die viel zu hoch angesetzte Kursgröße von Sprachkursen für Ausländer durch die Bundesregierung kritisiert - zu Recht, wie die GEW meint -, dann sollte er mit der selben Deutlichkeit seine Parteikollegin und Kultusministerin Wolff in Wiesbaden auffordern, den "Notlagen-Absatz" endlich aus der Verordnung über die Klassengrößen zu streichen. Pressemitteilung GEW-Frankfurt, 11.2.05

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