29 Kündigungen bei der Werkstatt Frankfurt

Im Streit um die 29 betriebsbedingten Kündigungen bei der Werkstatt Frankfurt (WF) trafen sich am 29.11. Geschäftsführung, 17 Betroffene und Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht. Man einigte sich vergleichsweise darauf, dass 4 der Mitarbeiter ihre Klagen gegen Zahlung von Abfindungen nicht mehr weiter verfolgen.

WF-Geschäftsführer Conrad Sklerutsch hofft, dass in 5 weiteren Fällen das gleiche Ergebnis erzielt werden kann. Die anderen 8 Beschäftigte ließen sich auf keine Vergleiche ein. Hier setzte das Gericht Kammertermine in einigen Monaten an. Über die Klagen der übrigen 12 Mitarbeiter muss noch in Güteterminen verhandelt werden.<br> Das Gericht hatte klar gemacht, dass über die Hälfte der Klagenden entweder wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit oder ihrer Betriebsratstätigkeit, ihrer Tätigkeit in Jugend- und Ausbildungsvertretungen oder wegen Altersteilzeit ein Sonderkündigungsrecht hätten. Dazu Betriebsrat Christoph Kappel: &#8222;Aus Sicht des Betriebsrats kündigt der Arbeitgeber ohne Sinn und Verstand, nämlich ohne Sozialauswahl und ohne Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen wie Tarifvertrag und Kündigungschutzgesetz.&#8220;<br> Als Begründung für die Kündigungen hatte die Geschäftsführung auf die Hartz-Gesetze verwiesen. Für das Schulungszentrum und die Personalberatung der WF gebe es ab Januar 2005 keine Auftragsgrundlage mehr. Daher müsse man sich künftig auf den Arbeitszweig der WF konzentrieren, in der sie weiterhin wettbewerbsfähig ist: die Beschäftigung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen. aus: FR vom 30.11.04