Aamir Ageeb Prozess

Das Verfahren gegen BGS-Beamte um den Erstickungstod von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung am 28. Mai 1999, das im Februar dieses Jahres vor dem Frankfurter Amtsgericht begonnen wurde, wird jetzt vor dem Landgericht neu aufgerollt.

Nach dem Verlauf der Hauptverhandlung gab es einen hinreichenden Tatverdacht, dass die Anklage nunmehr auf Körperverletzung mit Todesfolge lauten müsse, so das Amtsgericht Frankfurt am Main. Angeklagt war bisher nur fahrlässige Tötung. Die Mindeststrafe bei Körperverletzung mit Todesfolge liegt bei drei Jahren. <br> Am 22.09 beginnt jetzt der Prozess um 9.30 Uhr, Landgericht, Gerichtsstr. 2, Raum 165, Gebäude C, 1. Stock,<br> dann geht es weiter am <br> 27.09: Gebäude C Saal 165<br> 29.09.04 Saal 165 Geb.C<br> 01.10. 04 Saal II Gebäude E<br> 04.10.04 Saal 165 Gebäude C